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- DAZ 41/2022
- Zahl der Woche: 23 zu 77
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Zahl der Woche: 23 zu 77
Jedes gesetzlich krankenversicherte Elternteil hat bei Erkrankung seines ebenfalls gesetzlich krankenversicherten Kindes bis zwölf Jahre Anspruch auf Kinderkrankentage. Die KKH hat nun ausgewertet, wie häufig dieser Anspruch von ihren Versicherten wahrgenommen wurde und wer beim Kind zuhause blieb. Ergebnisse: Rund 97.100 Kinderkrankentage wurden im ersten Halbjahr 2022 bei der KKH verzeichnet. 23 Prozent dieser Tage beanspruchten Väter, 77 Prozent Mütter. Im Vorjahreszeitraum lag das Verhältnis noch bei 25 zu 75 Prozent – was auch nicht wirklich für Gleichberechtigung spricht. Besonders oft frei nahmen sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres Väter in Thüringen (28,7%), Hamburg (28,0%) und Sachsen (26,6%). Selten taten dies Väter in Rheinland-Pfalz (21,1%), Hessen (20,5%) und Bayern (19,5%). Die KKH vermutet hinter dem leichten Rückgang bei freinehmenden Vätern Lockerungen der Corona-Regeln.
Übrigens: Im Jahr 2023 stehen jedem Elternteil 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung, mit der die Regierung Eltern helfen will, die pandemiebedingt Kinder zu Hause betreuen müssen, wurde aktuell noch einmal verlängert.
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