DAZ aktuell

Umfrage zu AMK-Meldeverfahren

Nutzererfahrungen gefragt

jb | Apotheker sind angehalten un­erwünschte Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zu melden. Die möchte nun Erkenntnisse zum Meldeverhalten gewinnen und hat daher eine Blitzumfrage gestartet.
Foto: oatawa/AdobeStock

Bereits seit 1975 gibt es die AMK. Die Fachkommission der ABDA kümmert sich um Pharmakovigilanz und Arzneimittel(therapie)sicherheit. Stellen Apotheken in diese Bereichen Auffälligkeiten fest, z. B. weil ihnen Patienten von Nebenwirkungen berichten oder sie bei der Fertigarzneimittelprüfung Qualitätsmängel finden, sollen sie diese an die AMK melden. Diese erfasst und bewertet die Meldungen und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen, wie im Falle von Qualitätsmängeln Untersuchungen der beanstandeten Arzneimittel. Auch die Rückrufe auf Apothekenebene werden über die AMK koordiniert.

Die AMK möchte nun Erkenntnisse zum Meldeverhalten gewinnen und führt dazu eine Blitzumfrage durch. Insgesamt sind es sieben Fragen, die online beantwortet werden können – laut AMK in drei Minuten. Unter anderem will die AMK etwas über die Gründe erfahren, warum UAW oder Mängel nicht gemeldet wurden und ob die Pandemie das Meldever­halten verändert hat. Auch für Ver­einfachungsvorschläge ist Raum.

Die Teilnahme ist bis 25. Oktober möglich. Sie finden die Umfrage unter www.abda.de/fuer-apotheker/arzneimittelkommission/amk/ |

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