- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 40/2022
- Vom Verein zum Verband
Feuilleton
Vom Verein zum Verband
Wie entwickelte sich der Deutsche Apothekerverband in seinen 150 Jahren?
Der „Apothekerverein im nördlichen Teutschland“, der der „Vervollkommnung der Pharmazie“ dienen sollte, war 1820 als erster überregionaler Apothekerverein in Westfalen entstanden. Der 1850 gegründete „Allgemeine Apothekerverein“ vertrat die „wissenschaftlichen und gewerblichen Interessen“ des Apothekerstandes [1].
Dieser Aufgabe widmete sich auch der „Deutsche Apotheker-Verein“, der im September 1872 aus dem „Allgemeinen Deutschen Apothekerverein“ hervorging.
Seine Wandlung von einem wissenschaftlichen Zielen dienenden Verein zu einer Standes- und Interessenvertretung war eine typische Entwicklung im Zeitalter fortschreitender Industrialisierung [2 – 3]. Nach Jürgen Weber stellten diese Interessen „eine Art unsichtbares Kräftefeld, in dem die Wünsche, Ziele und Meinungen der jeweils Handelnden miteinander in Konkurrenz treten oder sich wechselseitig verstärken“, dar. Die Interessengruppen setzten sich für die ökonomischen und sozialen Besitzstände ihrer Mitglieder ein und übernahmen zugleich Aufgaben in der Selbstverwaltung [4].
Struktur und Aufgaben des Deutschen Apotheker-Vereins
Der Deutsche Apotheker-Verein gliederte sich in Bezirke, wie beispielsweise die preußischen Provinzen, und diese dann in Kreise. Sieben Direktoren leiteten den Verein, mindestens fünf von ihnen waren Apothekenbesitzer. Die Direktoren wählten einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Kassendirektor. Das Direktorium wurde von der Generalversammlung auf sieben Jahre, ab 1882 nur noch auf drei Jahre gewählt, wobei jedes Jahr einer der Direktoren ausschied [5].
Erster Vorsitzender des Deutschen Apotheker-Vereins war bis 1875 Karl Schacht (1836 – 1905), Besitzer der Polnischen Apotheke in Berlin. Ihm folgte 1879 bis 1891 der Rostocker Apothekenbesitzer Christian Brunnengräber (1832 – 1893), der neben seiner Offizin eine pharmazeutische Fabrik betrieb und zugleich die Pharmakopöe-Kommission leitete. Max Froelich (1851 – 1928), ab 1892 Vorsitzender, trat sechs Jahre später ins Kultusministerium ein. 1878 hatte der DAV eine Pharmakopöe-Kommission gegründet, die 1891, ein Jahr nach Erscheinen des DAB 3, ein Ergänzungsbuch vorlegte. 1901 gab der DAV das „Deutsche Homöopathische Arzneibuch“ heraus [6].
Schon 1881 forderte der DAV eine Einschränkung des Geheimmittelwesens. Drei Jahre später schlug er gemeinsame Kommissionen von Ärzten und Apothekern zur Bekämpfung des Geheimmittelunwesens vor. Seit 1901 setzte sich der DAV für die Apothekenpflicht der Arzneimittel ein und forderte eine „Positive Liste“ [7].
Die Ära Salzmann
Ab 1902 prägte Heinrich Salzmann (1859 – 1945) für mehrere Jahrzehnte die pharmazeutische Berufspolitik und die Entwicklung des deutschen Apothekenwesens als überragender Standespolitiker. Salzmann hatte von 1896 bis 1900 bereits als Geschäftsführer des Deutschen Apotheker-Vereins sowie als Schriftleiter der Apotheker-Zeitung, seit 1886 das amtliche Organ des Vereins, gewirkt [8]. 1902 entstand unter seiner Leitung die Einkaufsvereinigung der Apotheker Berlins, aus der 1904 die Handelsgesellschaft Deutscher Apotheker (Hageda) hervorging. Bis 1938 war er ihr Aufsichtsratsvorsitzender [9]. Er wandte sich gegen das System der Personalkonzession, das nach seiner Überzeugung den Apotheker unfrei und abhängig machte. Zudem wies Salzmann immer wieder auf Lücken in der „Kaiserlichen Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln“ von 1901 hin [10]. 1903 entstand auf seine Initiative das Spezialitätenunternehmen des Deutschen Apothekervereins, aus dem später die STADA hervorging [11]. Unter Salzmanns Leitung gelang es dem Apothekerstand, Krieg und Inflation ohne große Schäden zu überstehen. Zeitgenossen lobten immer wieder sein diplomatisches Geschick sowie seinen Humor [12].
1905 erschien eine Spezialitäten-Taxe für das Deutsche Reich, die Dr. Wilhelm Wartenberg (1868 – 1942) erarbeitet hatte. Der DAV forderte in einer „Denkschrift über die Notwendigkeit der Reform der pharmazeutischen Ausbildung“ bereits 1887 das Abitur für Apotheker, das allerdings erst 1921 eingeführt wurde [13]. Nachdem das Studium ab 1904 vier Semester betrug, setzte sich der DAV seit 1921 für ein sechssemestriges Studium ein, das jedoch erst 1934 umgesetzt wurde. Der DAV forderte zudem eine inhaltliche Erweiterung des Pharmaziestudiums, beispielsweise die Einführung von Übungen zur Galenik [14].
Der DAV gliederte sich gemäß der Satzung von 1923 in zwei Abteilungen, wobei der Abteilung A Apothekenvorstände, Besitzer, Pächter und Verwalter angehörten. Diese hatten das Recht zur Teilnahme an Haupt-, Gau- und anderen Versammlungen, durften wählen und waren wählbar. Den angestellten Apothekern, die der Abteilung B angehörten, war es nur gestattet, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sodass sie kaum Mitspracherecht besaßen [15].
Gleichschaltung und Auflösung in der NS-Zeit
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten bemühte sich Salzmann um politische Neutralität des DAV. Am 21. Februar 1933 schilderten Vertreter des DAV Herrmann Göring (1893 – 1946) die Notlage der Apotheker. Auf dessen Anregung entstand eine „Kleine Kommission“, die Sofortmaßnahmen zur Hilfe der Apotheker erarbeiten sollte, der Anton Büsch (1880 – 1933) als Vertreter des DAV angehörte. Sie entwarf Erlasse gegen das Helferinnenunwesen, den Hausierhandel mit Arzneimitteln und eine Nachttaxe. Noch vor den neuen Reichstagswahlen im März 1933 bemühten sich die nationalsozialistischen Apotheker, im Zuge der Gleichschaltung ihre Macht auszudehnen. Der Vertreter des DAV wurde aus der „Kleinen Kommission“ ausgeschlossen. Während einige Vorstandsmitglieder sich für die Gleichschaltung einsetzten und die Ablösung des Schatzmeisters Dr. Wilhelm Wartenberg als „Nichtarier“ verlangten, stellte sich Hans Meyer (1895 – 1977) als Generalsekretär des DAV mutig dieser Entwicklung entgegen. Am 28. März 1933 wurden Salzmann und Meyer in das preußische Innenministerium bestellt, wo der Leiter des NS-Ärztebundes Leonardo Conti (1900 – 1945) forderte, dass der DAV eine Gleichschaltung vornehmen müsse. Der Magdeburger Apothekenbesitzer Karl Heber (1891 – 1939) wurde als Kommissar eingesetzt. Trotz Einspruch von Salzmann und Meyer verkündete der Vorstand, dass er sich „dem Herrn Apothekenbesitzer Dr. Karl Heber, Magdeburg, Mitglied des ‚Deutschen Apothekervereins‘ und des NS-Deutschen Ärztebundes als Kommissar für den Deutschen Apothekerverein“ unterstelle [16]. Die außerordentliche Hauptversammlung des DAV am 22. April 1933 wurde noch von Salzmann eröffnet, jedoch trat der gesamte Vorstand zurück. Der neu gewählte provisorische Vorstand beschloss eine Satzungsänderung, und der DAV wurde mit der nationalsozialistisch ausgerichteten „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apotheker“ zur „Standesgemeinschaft Deutscher Apotheker (vormals Deutscher Apothekerverein)“ vereinigt. Damit endete eine große Epoche des DAV als „Sprachrohr“ und offizieller Vertreter des Apothekerstandes [17].
Neubeginn nach 1945
Während nach dem Krieg in den westlichen Besatzungszonen schnell wieder Apothekerkammern entstanden, erfolgte die Neugründung der Apothekervereine langsamer. Dies resultierte aus der Aufgabenverteilung, widmeten sich die Vereine doch bevorzugt wirtschaftlichen Interessen. Diese standen nach dem Krieg nicht im Vordergrund, da zunächst eine geordnete Arzneimittelversorgung aufgebaut werden musste. Erst mit der Verbesserung der Versorgung kam es bis Ende 1949 zur Neugründung von Apothekervereinen, die sich im Dezember zur „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apotheker-Vereine“ zusammenschlossen, mit dem Ziel der Gründung eines „Deutschen Apotheker-Vereins e. V.“ Dieser entstand am 7. Mai 1953 in Frankfurt am Main als Dachorganisation aller Landesapothekervereine. Ihr erster Vorsitzender wurde Hermann Oesterle (1886 – 1957) [18].
Nachdem sich 1950 nicht nur die Länderkammern, sondern auch die Landesapothekervereine zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen hatten, wurde auf dem Deutschen Apothekertag in Berlin am 12. Juni 1950 eine Zusammenarbeit zwischen Apothekerkammern und Apothekervereinen in der „Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker“ (ABDA) beschlossen. Damit wollte man „nach außen hin […] die Einigkeit in einer geschlossenen Organisation“ erreichen. 1956 erfolgte eine Umorganisation der ABDA als „Dach der beiden Säulen“ Bundesapothekerkammer und Deutscher Apotheker-Verein. Dem Letzteren gehörten die Apothekenbesitzer an [19].
Aufgaben des DAV in der Bundesrepublik
Gemeinsam mit der ABDA kümmerte sich der DAV um vielfältige Aufgaben, so 1957 um die Erstellung einer Hilfstaxe und einer Gehaltstabelle [20]. Ab 1959 erforderte die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung weitere Initiativen [21]. 1963 fand in Bad Godesberg die erste Wirtschaftstagung statt, die von da an jedes Jahr sehr erfolgreich – heute unter dem Namen „Wirtschaftsforum“ – durchgeführt wurde. Hier kamen neben Gesundheitspolitikern auch Vertreter anderer Verbände des Gesundheitswesens zu Wort. Zugleich erhielten Apothekeninhaber die Möglichkeit, sich in Arbeitskreisen über ökonomische und wirtschaftsrechtliche Fragen zu informieren [22].
Ab 1967 gab es Gespräche über bundeseinheitliche Arzneilieferverträge. Seit 1968 bildete die Rezeptabrechnung mittels elektronischer Datenverarbeitung eine wichtige Aufgabe des DAV [23]. Auch die Rationalisierung im Apothekenwesen war seit den 1970er-Jahren ein Schwerpunkt. Die Technische Kommission des DAV arbeitete gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Kassen an einem bundeseinheitlichen Rezeptformular, und die Einrichtung von standeseigenen Rechenzentren machte erfreuliche Fortschritte [24].
Der DAV und die Wiedervereinigung Deutschlands
Aus der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 erwuchs dem DAV eine besondere Verantwortung, denn in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in Ostberlin entstanden zunächst Apothekerverbände. Noch vor der Gründung dieser Landesapothekerverbände war im Januar 1990 der „Verband der Apotheker der DDR (VDA)“ gegründet worden. Neben der ABDA boten der DAV und die westdeutschen Landesverbände umfangreiche Hilfe für den Aufbau eines einheitlichen, freiberuflich geprägten Apothekenwesens an [25]. Die Apothekerverbände der neuen Bundesländer traten am 27. November 1990 dem DAV bei, der nunmehr aus 17 Mitgliederorganisationen bestand. Dem DAV gelang es, die mit den überregionalen Vertragspartnern abgeschlossenen Lieferverträge auf die neuen Bundesländer auszudehnen. Er stellte einen Mustervertrag zur Verfügung, und dank der Patenschaften westdeutscher für meist benachbarte ostdeutsche Verbände konnten rechtzeitig Arzneilieferverträge abgeschlossen werden. Der DAV unterstützte die Kollegen in den neuen Bundesländern bei der Privatisierung ihrer Apotheken. Bereits 1991 wurden 90% der Apotheken der ehemaligen DDR privat betrieben [26]. 1992 änderte der DAV im Zusammenhang mit der Verabschiedung einer neuen Satzung seinen Namen in „Deutscher Apothekerverband e. V.“ [27].
Epilog
Bis heute gehören die Wahrnehmung und Förderung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessen der Apothekerschaft, insbesondere der öffentlichen Apotheken, zu den Hauptaufgaben des DAV. Daneben widmet sich der Verband auch der Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Förderung der betrieblichen Rationalisierung der öffentlichen Apotheken [28]. Er knüpft damit an seine 150-jährige erfolgreiche Geschichte als Interessenvertretung der Apotheker an und gewinnt gerade in der Gegenwart angesichts der leeren Kassen im Gesundheitswesen besondere Verantwortung. |
Literatur
[1] Krischke B: Geschichte des Deutschen Apotheker-Vereins von 1820 bis 1932, Berlin 1932, S. 43.
[2] Dilg P, Esser E: Kompetenz und Tradition. Chronik zum 125jährigen Bestehen des Deutschen Apothekerverbandes 1872–1997, Eschborn 1998, S. 15–17.
[3] Friedrich C, Müller-Jahncke W-D: Geschichte der Pharmazie. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart (Geschichte der Pharmazie / R. Schmitz; 2), Eschborn 2005, S. 781–792.
[4] Weber J: Die Interessengruppen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Mainz 1977, S. 21.
[5] Friedrich C: „Es wird an uns liegen, diesem Namen Inhalt zu geben“. Die Geschichte der ABDA von 1950 bis 2000, Eschborn 2000, S. 31–36, Dilg, Esser [wie Anm. 2], S. 19–23.
[6] Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 3], S. 788–792.
[7] Dilg, Esser [wie Anm. 2], S. 26–33; Ernst E: Das „industrielle“ Geheimmittel und seine Werbung. Arzneifertigwaren in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Deutschland, Würzburg 1975 (Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie; 12).
[8] Grebe K: Heinrich Salzmann (1859–1945). Leben und Leistung eines pharmazeutischen Standepolitikers, Eschborn 2016, S. 86–155.
[9] Wüllrich S; Geschichte der HAGEDA als standeseigener Großhandel der Apotheker, Stuttgart 1987 (Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie; 45), S. 67–77.
[10] Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 3], S. 788–792.
[11] Schwarz C: Genossenschaftliche Selbsthilfe von Apothekern am Beispiel der Stada, Stuttgart 1985 (Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie; 34).
[12] Grebe [wie Anm. 8], Friedrich [wie Anm. 5], S. 789, Mentrup L: Die Apotheke in der Inflation, Stuttgart 1988 (Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie; 50).
[13] Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 3], S. 788–792, Rankenburg H: Die Apothekerausbildung im Spiegel der deutschen Prüfungs- und Approbationsordnungen von 1875 bis 1989. Frankfurt am Main 1996 (Pharmaziehistorische Forschungen; 1), S. 43–48.
[14] Friedrich C: Zur Entwicklung der Galenik als Hochschulfach. In: Pharmazeutische Zeitung 142 (1997), S. 4580–4582, Hedrich-Trimborn L: Zur Entwicklung der pharmazeutischen Zweigdisziplin Pharmazeutische Technologie bis 1980. Stuttgart 2018 (Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie; 115), S. 68f
[15] Schröder G: NS-Pharmazie. Gleichschaltung des deutschen Apothekenwesens im Dritten Reich, Stuttgart 1988, S. 131, Friedrich [wie Anm. 5], S. 36–43, Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 3], S. 794–796.
[16] Schröder [wie Anm. 15], S. 123, Schlick C: Apotheken im totalitären Staat – Apothekeralltag in Deutschland von 1937 bis 1945, Stuttgart 2008 (Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie; Bd. 85), S. 4.
[17] Schröder G: Die Wiederbelebung der Phytotherapie im Zusammenhang mit den Reformbestrebungen der NS-Pharmazie. In: Hickel E, Schröder G (Hrsg.): Neue Beiträge zur Arzneimittelgeschichte. Festschrift für Wolfgang Schneider zum 70. Geburtstag, Stuttgart 1982 (Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie, N. F., 51), S. 111–128.
[18] Friedrich [wie Anm. 5], S. 64f.
[19] Friedrich [wie Anm. 5], S. 64–66.
[20] Dilg, Esser [wie Anm. 2], S. 66.
[21] Dilg, Esser [wie Anm. 2], S. 67.
[22] Friedrich [wie Anm. 5], S. 128.
[23] Dilg, Esser [wie Anm. 2], S. 73–75.
[24] Dilg, Esser [wie Anm. 2], S. 76–84.
[25] Friedrich C, Pieck J: „So kann zusammenwachsen, was zusammengehört“. 20 Jahre wiedervereinigtes Apothekenwesen. In: Deutsche Apotheker-Zeitung 150 (2010), S. 4480–4490. Dilg, Esser [wie Anm. 2], S. 98–101.
[26] Dilg, Esser [wie Anm. 2], S. 103, Friedrich, Pieck [wie Anm. 25].
[27] Friedrich [wie Anm. 5], S. 285–294, Friedrich C: Geschichte oder Zukunftsvision? Das pharmazeutische und medizinische System der DDR im Wandel der Zeit. In: Deutsche Apotheker-Zeitung 160 (2020), S. 3866–3873.
[28] https://www.abda.de/ueber-uns/dav/ (letzter Zugriff 19.8.2022)
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.