DAZ aktuell

Nebenwirkungen häufig, aber eher leicht

Begleiterhebung des BfArM zur Cannabis-Therapie

dab/ral | Cannabisblüten und Cannabisextrakte, die nicht als Fertigarzneimittel zugelassen sind, können seit März 2017 auf Betäubungsmittelrezept verordnet werden. Mit dem dahinterstehenden Gesetz wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit einer nicht-interventionellen Begleiterhebung zur Anwendung betraut. Im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit findet sich nun eine Auswertung. Sie zeigt: Die Nebenwirkungen von Cannabisblüten sind zwar häufig, aber eher leicht und ähneln denen, die bereits aus Fertigarzneimitteln wie Sativex bekannt sind.

Die Daten wurden zwischen April 2017 und März 2022 per Online-Umfrage erhoben. Eingeschlossen wurden Cannabisblüten und -extrakte, Dronabinol, Nabilon (ggf. als Fertigarzneimittel Canemes) sowie Sativex. Es wurden nur Daten von gesetzlich Versicherten erhoben, deren Therapie durch die Krankenkasse genehmigt wurde. Insgesamt kamen 16.809 vollständige Datensätze zusammen. Die mit Abstand häufigste Indikation, für die die untersuchten Arzneimittel eingesetzt wurden, waren Schmerzen.

Veröffentlicht wurde die Auswertung zur „Häufigkeit von Nebenwirkungen bei der Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln“ in der dritten Ausgabe des Bulletins zur Arzneimittelsicherheit von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im September 2022.

Betrachtet man alle untersuchten Cannabis-Arzneimittel, trat als häufigste Nebenwirkung mit 14,9 Prozent Müdigkeit auf. Weitere häufige Neben­wirkungen waren Schwindel (9,8%), Schläfrigkeit (6,0%), Übelkeit (4,9%), Mundtrockenheit (4,9%), Aufmerksamkeitsstörungen (4,3%), Gedächtnisstörungen (3,0%), Gleichgewichtsstörungen (3,1%), verschwommenes Sehen (1,5%), Desorientierung (1,7%), Lethargie (1,5%), Depression (1,2%), Appetitsteigerung (4,2%) und Gewichtszu­nahme (2,1%) sowie euphorische Stimmung (1,4%) und Diarrhö (1,2%).

Vergleicht man die unterschiedlichen Cannabis-Arzneimittel miteinander, fällt auf, dass sich die Fallzahlen erheblich unterscheiden. Die meisten Datensätze liegen für Dronabinol vor (n = 10.463), gefolgt von Cannabisblüten (n = 2773), Sativex (n = 2188) und Cannabisextrakten (n = 1351).

Einordnung der ­Nebenwirkungen

Insgesamt entsprechen die vom BfArM erhobenen Nebenwirkungen nach Art und Häufigkeit weitgehend den aus den Fachinformationen von Sativex, Canemes und Marinol bekannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen.

Eine Limitation der Erhebung ist, dass keine Angaben zur Schwere der Nebenwirkungen gemacht wurden. Da Therapieabbrüche aufgrund von Nebenwirkungen nur selten vorkamen, deutet das für die Studienautoren Dr. Peter Cremer-Schaeffer und Dr. Gabriele Schmidt-Wolf auf weniger schwerwiegende Nebenwirkungen hin. Sie geben allerdings zu bedenken, dass auch leichtere Nebenwirkungen eine Relevanz für die Patienten haben. So beeinträchtigen viele der als häufig eingestuften Nebenwirkungen die Vigilanz. Dadurch könnte die Teilnahme am sozialen und öffentlichen Leben eingeschränkt sein. Bei älteren Menschen ist auch an ein erhöhtes Sturz­risiko zu denken.

Vorsicht Abhängigkeit

Cremer-Schaeffer und Schmidt-Wolf weisen darauf hin, dass beinahe alle Patienten in der Erhebung des BfArM an einer chronischen Symptomatik oder Erkrankung litten, die mit anderen Medikamenten nicht erfolgreich behandelt werden konnte. Sie gehen daher von einer längerfristigen Einnahme der Cannabis-Arzneimittel aus. Gerade im Hinblick auf die Therapie mit Cannabisblüten und das geringe Durchschnittsalter der Patienten sollten ihrer Meinung nach Langzeitbeobachtungsstudien zu einer möglichen Abhängigkeitsentwicklung durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine euphorische Stimmung, die durchaus gewünscht sein kann, kritisch zu betrachten. |

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