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Krankschreibung

Attest per Telefon und digitale Übermittlung

Ob Erkältung, Corona oder Skiunfall, die Arztpraxen sind übervoll und viele Beschäftigte krank. Was gilt aktuell rund um die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU)?
Foto: Robert Kneschke/AdobeStock

Manche Arbeitgeber wollen sie erst ab dem dritten Tag, gerade kleinere Betriebe schon ab dem ersten Tag: Im Arbeitsvertrag ist oft festgehalten, wann eine ärztliche Krankschreibung vorzuliegen hat. Ohne entsprechende Klausel gilt die gesetzliche Regelung, dass ein ärztliches Attest erst ab Tag 3 nötig wird. Aufgrund des Umlageverfahrens U1 ist es aber für viele Apotheken finanziell sinnvoll (und rechtlich zulässig), wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem ersten Tag nachgewiesen werden kann und die Lohnfortzahlung dann erstattet wird.

Elektronische AU ist auf dem Weg

Die Krankschreibung wird jetzt im Regelfall von der Arztpraxis digital an Ihre Krankenkasse übermittelt (eAU). Zwei Papierformulare erhalten Sie zunächst weiterhin, eines für Ihren Arbeitgeber und eines für Ihre Ablage. Ab dem Sommer 2022 soll es dann auch eine Schnittstelle zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber geben. Damit kann künftig nicht mehr vom verschreibenden Facharzt (z. B. Gynäkologin, Psychologe) auf die Art der Erkrankung geschlossen werden – ein Plus an Datenschutz.

Telefonische Krankschreibung

Vorerst bis zum 31. März gilt noch, dass man sich bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege für bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben lassen kann – eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist möglich. Damit sollen Infektionsgefahren und Überlastung in den Hausarztpraxen verringert werden. Eine Verlängerung über März hinaus ist in Prüfung.

AU per Videosprechstunde

Seit November 2021 erlaubt, aber noch wenig genutzt wird eine Erstkrankschreibung per Videosprechstunde. Ärzte dürfen ihnen bekannte Patienten bis zu sieben Tage und ihnen unbekannte Versicherte bis maximal drei Tage krankschreiben. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Dies ist auch nur bei Erkrankungen erlaubt, bei denen keine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Die AU per Videosprechstunde ist auch bei erkrankten Kindern berufs­tätiger Eltern möglich – hier gelten die genannten Einschränkungen nicht. |

Literatur

Nürnberg V. Krankschreibung per Telefon und digitale Atteste: was Arbeitgeber akzeptieren müssen. Haufe News vom 20. Januar 2022, www.haufe.de/personal/hr-management/krankschreibung-per-telefon-und-digitale-atteste_80_559588.html

sjo

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