DAZ aktuell

Beragena in vorläufiger Eigenverwaltung

Rechenzentren melden ausstehende Herstellerrabatte

tmb | Schon lange fordert die ABDA, die Apotheken vom Inkassorisiko beim Herstellerrabatt freizustellen. Denn die Apotheken haften gegenüber den Krankenkassen für diesen Rabatt und erhalten kein Honorar für das Inkasso. Nun gibt es einen neuen Fall, bei dem Hersteller­rabatte ausstehen. Die Beragena Arzneimittel GmbH befindet sich in vorläufiger Eigenverwaltung. Die Geschäfte sollen in vollem Umfang fortgeführt werden.

In der vorigen Woche informierten mehrere Rechenzentren ihre Kunden über ausstehende Zahlungen von ­Beragena. Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum erklärte, Beragena habe den Herstellerrabatt für die Zeit vom 1. Juni bis 17. August 2022 nicht bezahlt, und informierte die betroffenen Apotheken über die ausstehenden Beträge. Aufgrund der Rechtslage ­könne nur die jeweilige Apotheke ­Ansprüche geltend machen.

Inzwischen bestätigte die zuständige Eigenverwaltung, die Beragena Arznei­mittel GmbH befinde sich seit dem 18. August 2022 in einer vorläufigen Eigenverwaltung. Das Amtsgericht ­Baden-Baden sei einem entsprechenden Antrag der Geschäftsführung ­gefolgt. Gründe seien insbesondere die Folgen der Pandemie und damit einhergehende Beschaffungsschwierigkeiten bei EU-Arzneimitteln. Ziel des Verfahrens sei, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten. Der ­Geschäftsbetrieb werde unverändert fortgeführt. Aus rechtlichen Gründen dürften Herstellerrabatte aus der Zeit bis zum 17. August 2022 nicht ausgeglichen werden. Sie müssten zur In­solvenztabelle angemeldet werden. Die Herstellerrabatte aus der Zeit ab dem 18. August 2022 würden jedoch ­bezahlt, kündigte die Eigenverwaltung an. Dazu erklärt der Eigenverwalter: „Dass ausstehende Herstellerrabatte teilweise in der jetzigen Situation nicht mehr ausgeglichen werden ­dürfen, bedauern wir sehr. Damit die Sanierung gelingen kann, hoffen wir dennoch weiterhin auf die Unterstützung unserer geschätzten Groß­handelskunden und Apotheken.“ |

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