DAZ aktuell

Erleichterte Abgaberegeln bis Ostern

Bundesrat stimmt neuen Regelungen für den dritten Corona-Herbst und -Winter zu

ks | Die Grundlagen für Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter stehen: Am 16. September stimmte der Bundesrat dem „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19“ zu, noch am selben Tag wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit ihm werden auch einige für Apotheken wichtige Regelungen verlängert.

Bundesweit gilt demnach ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, dort sind auch regelmäßige Corona-Tests verpflichtend. Eine FFP2-Maskenpflicht für Patienten bzw. Besucher gilt zudem bundesweit in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen sowie bei Rettungsdiensten. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden, nicht aber in Flugzeugen.

Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektions­lage in zwei Stufen weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anzuordnen. Welche Maßnahmen jeweils in einem Bundesland gelten werden, ist abzuwarten.

Weiterhin wird durch das Gesetz die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 verlängert. Zudem sind Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte nun noch bis zum 30. April 2023 berechtigt, gegen COVID-19 zu impfen – zuvor war dies nur bis Ende 2022 vorgesehen.

In die Verlängerung bis 7. April 2023 geht die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Diese enthält u. a. die für die Apotheken wichtigen erleichterten Abgaberegeln.

Die Länder fordern die Bundesregierung in einer Entschließung auf, die Coronavirus-Impfverordnung sowie die Testverordnung bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern. |

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