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Thüringer Ministerin kritisiert Spargesetz

Heike Werner (Linke): Zumindest eine Ausnahmeregelung für Apotheken im ländlichen Raum

ks | Thüringens Gesundheitsminis­terin Heike Werner hat den Gesetzentwurf für das GKV-Finanzstabi­lisierungsgesetz scharf kritisiert. Es fehle an langfristigen Lösungen. Stattdessen würden vor allem Bürger belastet, so die Linken-Politikerin. Aber auch die Kürzungspläne bei den Apotheken sieht sie als Gefahr.

Diese Woche, am 16. September, steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erstmals auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Länder werden eine Stellungnahme beschließen – dann erst startet das Verfahren im Bundestag. Geht es nach den Empfehlungen der beteiligten Bundesratsausschüsse, müsste u. a. der geplante höhere Kassenrabatt gestrichen werden. Doch zum einen ist nicht sicher, ob das Bundesratsplenum dem Vorschlag folgen wird. Zum anderen ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Die Kritik aus den Ländern ist daher für manche ein angenehmer Rückenwind – rein praktisch dürften die Auswirkungen aber gering sein.

Auch die Gesundheitsministerin Thüringens hat sich am vergangenen Sonntag in die Debatte eingeschaltet. Sie erklärte in einer Pressemitteilung: „Es ist absolut richtig, dass die Finanzierung der Gesundheitsversorgung gesichert werden muss. Dazu braucht es allerdings nachhaltige Maßnahmen. Ein richtiger Schritt wäre, endlich die Unterfinanzierung der Versicherungs­beiträge von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern zu beenden.“ Nicht nur die Krankenkassen werden nicht müde, diese Forderung aufzustellen. Die Ampel hat sich das Vorhaben sogar selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben – doch noch macht Finanzminister Lindner das nötige Geld nicht locker. Jährlich rund zehn Milliarden Euro würde dies für den Bund bedeuten.

Heike Werner kritisiert neben den höheren Belastungen für die Bürger durch das geplante Gesetz auch die bei Apotheken vorgesehenen Kür­zungen. In ihrer Mitteilung heißt es dazu: „Durch eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung des Apothekenabschlags um 23 Cent auf zwei Euro erhält eine durchschnittliche Apo­theke rund 6500 Euro pro Jahr weniger Apothekenhonorar. Hier bräuchte es eine Ausnahme­regelung zumindest für Apotheken in ländlichen Räumen, um deren Bestand nicht zu gefährden“. |

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