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ABDA erhebt wieder Daten

Fünftes ABDA-Datenpanel

dab/ral | Seit 2018 fragt die ABDA jährlich Daten bei Apothekeninhabern und -leitern ab. Aktuell ist es wieder so weit. Im Fokus stehen dieses Jahr die pharmazeutischen Dienstleistungen. Als Aufwands­entschädigung für die Teilnahme gibt es 200 Euro brutto.
Foto: ABDA/Screenshot DAZ

Die von der ABDA erhobenen Daten sollen „verlässliche Daten über öffentliche Apotheken generieren, die die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien erleichtern. An dem Projekt beteiligen können sich laut ABDA-Pressemitteilung noch bis zum 10. November 2022 alle Apothekeninhaber und -leiter in Deutschland. Die Daten­erhebung erfolgt online auf www.abda-datenpanel.de. Das Datenpanel teilt sich in fünf Themenbereiche auf: Angaben zur Person, Charakteristika der Apotheke, flächendeckende Versorgung, Apotheke und COVID-19 sowie betriebswirtschaftliche Kennzahlen. In diesem Jahr geht es speziell auch um die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen. Als Aufwandsentschädigung erhalten die Teilnehmenden neben exklusiven Brancheninformationen 200 Euro brutto. Damit liegt die Honorierung der Teilnahme deutlich über den Vorjahren. Bleibt zu hoffen, dass sich dadurch mehr Inhaber und Leiter beteiligen, um aussagekräftige Zahlen zu generieren. 2021 wurde der Umfrageschluss verlängert, weil sich bis zum geplanten Ende nur 2% der Apotheken beteiligt hatten. |

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