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- DAZ 34/2022
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DAZ aktuell
RKI soll auf Plausibilität prüfen
Referentenentwurf zur Anpassung der Corona-Testverordnung vorgelegt
Für das RKI wird dem Entwurf zufolge die Möglichkeit geschaffen, Datenanalysen mit dem Ziel der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten durchzuführen. Es ist dann beispielsweise zuständig, statistische Ausreißer im Hinblick auf die Zahl der erbrachten Testungen, die Zahl der positiven Testergebnisse sowie die angegebenen Testgründe zu identifizieren. Findet es Auffälligkeiten, unterrichtet das RKI die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die zuständige KV, wenn sich z. B. aus den Prüfungen Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten bei der Durchführung und Abrechnung der Testungen ergeben.
Auffällig gewordene Leistungserbringer werden dann verpflichtet, auf Verlangen der besagten Stellen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Der Gesundheitsdienst informiert dann die KVen über den Umfang der nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen. Und: Auch die Staatsanwaltschaft ist zu unterrichten, „wenn die Prüfung ergibt, dass ein Verdacht auf strafbare Handlungen besteht“. Nun muss sich zeigen, ob die KVen mit den Klarstellungen und Nachschärfungen einverstanden sind. Für die Testanbieter – auch Apotheken – sollte die derzeitige Zahlungsblockade jedenfalls ein schnelles Ende finden. |
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