DAZ aktuell

RKI soll auf Plausibilität prüfen

Referentenentwurf zur Anpassung der Corona-Testverordnung vorgelegt

ks/ral | Die Kassenärztlichen Ver­einigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben auf Nachbesserungen in der Corona-Testverordnung gedrungen. Denn die seit Ende Juni in Kraft getretenen neuen Vorgaben für Bürgertests haben die Prüfung deutlich verkompliziert. Inzwischen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf vorgelegt. Er sieht vor, dass die KVen zwar weiterhin das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren überprüfen. Doch weitere Plausibilitätsprüfungen soll das Robert Koch-Institut (RKI) übernehmen.

Für das RKI wird dem Entwurf zufolge die Möglichkeit geschaffen, Daten­analysen mit dem Ziel der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten durchzuführen. Es ist dann beispielsweise zuständig, statistische Ausreißer im Hinblick auf die Zahl der erbrachten Testungen, die Zahl der positiven Testergebnisse sowie die angegebenen Testgründe zu identifizieren. Findet es Auffälligkeiten, unterrichtet das RKI die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die zuständige KV, wenn sich z. B. aus den Prüfungen Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten bei der Durchführung und Abrechnung der Testungen ergeben.

Auffällig gewordene Leistungserbringer werden dann verpflichtet, auf Verlangen der besagten Stellen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Der Gesundheitsdienst informiert dann die KVen über den Umfang der nicht oder nicht ordnungs­gemäß erbrachten Leistungen. Und: Auch die Staatsanwaltschaft ist zu unterrichten, „wenn die Prüfung ergibt, dass ein Verdacht auf strafbare Handlungen besteht“. Nun muss sich zeigen, ob die KVen mit den Klarstellungen und Nachschärfungen einverstanden sind. Für die Testanbieter – auch Apotheken – sollte die derzeitige Zahlungs­blockade jedenfalls ein schnelles Ende finden. |

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