DAZ aktuell

Gratis, für 3 Euro oder zum vollen Preis?

ABDA hat Handlungshilfe zur Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 aktualisiert

cm/ral | Wer darf sich noch gratis auf Corona testen lassen, wer muss 3 Euro beisteuern und wer den vollen Preis zahlen? Die ABDA informiert auf ihrer Webseite in einer aktualisierten Handlungshilfe zur „Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 in Apotheken“ über die neuen Vorgaben.

Laut der Handlungsanweisung dürfen sich seit 30. Juni nur noch die folgenden asymptomatischen Personengruppen in Apotheken auf Staatskosten testen lassen:

  • Kinder < 5 Jahre,
  • Personen mit einer medizinischen Kontraindikation für eine COVID-19-Impfung zum Zeitpunkt der Testung oder in den drei Monaten zuvor, insbesondere Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel,
  • Teilnehmer von klinischen Studien zur Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen innerhalb von drei Monaten bis zur Testung,
  • Personen, die einen Test zur Auf­hebung der Absonderung nach nachgewiesener COVID-19-Infektion benötigen,
  • Personen, die mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person in einem Haushalt leben,
  • Besucher, Behandelte oder Bewohner von Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 TestV,
  • Leistungsberechtigte nach § 29 SGB IX, die eine oder mehrere Personen im Rahmen des persönlichen Budgets beschäftigen, sowie diese beschäftigten Personen,
  • Pflegepersonen gemäß § 19 SGB XI, die Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Um­gebung pflegen.

Zu einer Zahlung von 3 Euro Eigen­beteiligung ist laut ABDA verpflichtet,

  • wer am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen möchte,
  • wer plant, eine Person ab einem Alter von 60 Jahren oder einen Risikopatienten zu besuchen und
  • wer die Corona-WarnApp des Robert Koch-Instituts nutzt und darüber eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten hat.

Alle anderen Personen müssen ihre Tests in der Apotheke voll bezahlen.

Sowohl für Gratis-Tests als auf für die ermäßigten müssen Nachweise in der Apotheke vorgelegt werden. Welche dies sind, steht in der Handlungshilfe der ABDA. |

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