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Bald braucht man eine Cyberversicherung
vdarz rät zur Absicherung von E-Rezepten
Einer dieser Prozesse ist die Rezeptabholung durch die Rechenzentren. Mit deren Wegfall entfällt auch die Versicherung, die die Rechenzentren während des Transports für Rezepte übernehmen.
Was bedeutet das für die Apotheke? Wie der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (vdarz) mitteilt, verbleibt zwar ein Teil des zu versichernden Risikos bei den Rechenzentren. Denn auch mit dem E-Rezept erfolgt die Abrechnung zwischen Apothekenrechenzentrum (ARZ) und Kassen per Sammelrechnung. Ein Risiko hat die Apotheke jedoch an der Stelle, an der sie das E-Rezept abgerufen, das Arzneimittel dispensiert und den Quittungsdatensatz von der Gematik erhalten, diese Daten aber noch nicht an das ARZ geschickt hat. Die Apotheke muss nämlich das vom Arzt signierte E-Rezept, den von der Apotheke signierten Abgabedatensatz und die vom Fachdienst signierte Quittung – das sogenannte E-Rezept-Bundle – an das ARZ senden. Bis das passiert, wird es in der Warenwirtschaft zwischengespeichert. Wird die Apotheke in dieser Zeit Opfer eines Hackerangriffs oder geht anderweitig in die Knie, liegt das Risiko bei ihr.
Wie können sich Apotheken hier absichern? Dem vdarz zufolge braucht es dafür künftig eine Cyberversicherung für die Warenwirtschaft, die das Risiko der E-Rezepte mit abdeckt. Da die Versicherung die zu versichernden Risiken genau kennen will, ist die individuelle Risikoanalyse der Apothekenwarenwirtschaft (Backup-Konzept, Bedienung etc.) wichtig. Diese Versicherung kann folglich nicht mehr vom ARZ global für die Kunden abgeschlossen werden. Also muss wohl jede Apotheke selbst tätig werden. |
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