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Hessen

HAV-Jahreshauptversammlung 2022

Gemäß § 11 der Satzung des Hessischen Apothekerverbandes berufe ich hiermit die ordentliche Haupt­versammlung ein für Donnerstag, den 1. September 2022, 11.00 Uhr, im Clubhaus Germania, Spiegelsaal, Schaumainkai 65 in 60596 Frankfurt am Main.

Vorläufige Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung sowie der Beschlussfähigkeit

TOP 2 Jahres- und Rechnungs­prüfungsbericht 2021

  • Bericht des Vorstands und der Geschäftsführung
  • Bericht des Wirtschaftsprüfers
  • Bericht der Rechnungsprüfer

TOP 3 Entlastung des Vorstands

TOP 4 Etat 2023 und Beitragsfest­setzung

TOP 5 Anlagerichtlinien

TOP 6 Wahl der Rechnungsprüfer

TOP 7 Anträge, Aussprache und Berichte

TOP 8 Verschiedenes

14.00 Uhr: Dr. Frank Diener, Geschäftsführer der Treuhand Hannover GmbH, Steuerberatungsgesellschaft: Chancen und Herausforderungen für Apotheken

Gemäß § 13 der Satzung können Anträge zur Tagesordnung vom Vorstand jederzeit von den Vorstands­mitgliedern, jedem Delegierten oder zehn Mitgliedern, 24 Tage vorher mit schriftlicher Begründung eingereicht werden. Über Behandlung von Anträgen, die von weniger als zehn Mitgliedern gestellt sind, entscheidet der Vorstand im Hinblick auf Wichtigkeit und Zahl der bereits auf der Tagesordnung stehenden Fragen. Über die Behandlung nicht frist- und ordnungsgemäß eingereichter Anträge entscheidet die Hauptversammlung.

Die Jahreshauptversammlung ist berufsöffentlich. Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich über die Geschäftsstelle des HAV, bei Karola Ochs, per E-Mail: k.ochs@h-a-v.de anzumelden.

Holger Seyfarth, Vorsitzender Hessischer Apothekerverband e. V.

Überregional

ZL-Untersuchung von pharmazeutischem Wasser

Mikrobiologische Wasser­untersuchung – Anmeldeschluss: 1. August für das 3. Quartal

Die mikrobiologische Qualität der Ausgangsstoffe spielt eine entscheidende Rolle für ein einwandfreies Produkt. Ein kritischer Ausgangsstoff, der sehr häufig bei der Rezepturherstellung eingesetzt wird, ist das pharmazeutische Wasser. Das ZL bietet als Qualitätskontrolle die Möglichkeit zur Überprüfung der Keimbelastung an. In der Rezeptur zum Einsatz kommen, je nach Zu­bereitung, Wasserarten verschiedener pharmazeutischer Qualität, wie Aqua purificata und Aqua ad iniectabile.

Selbst erzeugtes Wasser, aber auch Bulkware sollten regelmäßig hinsichtlich der mikrobiologischen Qualität untersucht werden. Die Bundesapo­thekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke, die mikrobiologische Belastung ihres Wassers mindestens zweimal jährlich zu überprüfen; im Falle der Bag-in-Box-Systeme am Ende der festgelegten Verwendungsdauer eines Gebindes zur Überwachung und Bestätigung des Entnahmeverfahrens (BAK-Arbeitshilfe: Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung).

Durch die ZL-Untersuchung des pharmazeutischen Wassers können sowohl dessen Herstellungsverfahren als auch die hygienische Handhabung in der Apotheke mikrobiologisch beurteilt werden.

Prüfparameter

  • Geprüft wird Wasser zur Herstellung von Arzneimitteln aus folgenden Herstellungsverfahren: Destillation, Umkehrosmose, Ionenaus­tauscherverfahren, Fertigprodukte
  • Prüfung der mikrobiologischen Qualität gemäß Europäischem Arzneibuch (Ph. Eur.): Aqua ad iniectabile (Ph. Eur.), Aqua purificata (Ph. Eur.), Andere (auf Anfrage)

Termine

3. Quartal 2022

  • Probenahmetermin: August – September 2022
  • Anmeldeschluss: 01.08.2022

4. Quartal 2022

  • Probenahmetermin: November – Dezember 2022
  • Anmeldeschluss: 01.11.2022

Kosten: 37,50 Euro zzgl. MwSt. je eingesandter Probe pharmazeutischen Wassers, Versandoption durch Freeway Kurierservice: ab 13,90 Euro zzgl. MwSt.

Anmeldung und Info:

Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker GmbH, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, www.zentrallabor.com bzw. über den hier abgedruckten QR-Code:

 

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