DAZ aktuell

Problemfall Hash-Code

Hohe Substitutions-Dosen

jb/ral | Der Hash-Code ist bislang nur für bestimmte Arzneimittel verpflichtend, macht aber bereits jede Menge Probleme. So kommt das System z. B. an seine Grenzen, wenn sehr hohe Tagesdosen an Substitutions-Fertigarzneimitteln verordnet werden.

Seit 1. Juli 2021 ist der Hash-Code für Substitutions-Fertigarzneimittel Pflicht. Ihre Preise finden sich, tabellarisch aufgelistet, in den Anlagen der Hilfstaxe – und machen im Fall von Buprenorphin seit Einführung des Hash-Codes nun Probleme. Warum? Die Tabelle endet für Buprenorphin bei einer Tagesdosis von 24 mg und anders als bei l-Polamidon und Methadon gibt es keinen Hinweis, was zu tun ist, wenn diese Dosis überschritten ist. Im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit ist das Überschreiten erlaubt und vor Einführung der Hash-Codes konnte der einmal vereinbarte Preis auch einfach auf das Rezept gedruckt werden. Ein Hash-Code kann jedoch nicht generiert werden, wenn es in der Hilfstaxe keinen Preis gibt. Wie kann man sich helfen? Der Deutsche Apothekerverband schlägt folgende Lösung vor: „Im Idealfall sollte der verordnende Arzt in diesem Fall eine erhöhte Tagesdosis bereits eigenständig auf zwei separate Verordnungen aufteilen. Bei verordneten 26 mg Buprenorphin-Einzeldosen z. B. in 24 mg und weitere 2 mg Buprenorphin-Einzeldosen.“ Sei dies nicht gegeben, müsse ein individuelles Genehmigungsverfahren mit dem betreffenden Kostenträger initiiert werden.

Hoffnung setzt man zudem darauf, dass die Softwarehäuser eine Lösung für das Problem finden. Bis es so weit ist, kann man nur hoffen, dass die Überschreitung der maximalen Tagesdosis von Buprenorphin nur in Ausnahmefällen auftritt. |

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