ApothekenRechtTag online

„Wir brauchen eine Telepharmazie­verordnung“

Rechtzeitig fachliche Standards setzen

tmb | Brauchen wir eine Telepharmazieverordnung? – Das war die Ausgangsfrage für den Vortrag der Justiziarin und Stellvertretenden Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Bettina Mecking. Sie antwortete mit einem flammenden Plädoyer für eine solche Regelung. Diese müsse mög­lichen problematischen Gerichts­entscheidungen zuvor­kommen.

Mecking appellierte an alle Apotheken, für ihre Sichtbarkeit in der virtuellen Welt zu sorgen, damit sie ihren Platz in der Gesundheitsversorgung sichern. Als wichtigen Schritt für die Telepharmazie hob Mecking die Novelle der Apothekenbetriebsordnung von 2019 hervor. Sie ermöglicht eine Beratung über Telekommunikation und damit einen Botendienst durch nicht-pharmazeutische Boten in Verbindung mit einer solchen Beratung. Mecking betonte, dass dies eine Beratung durch die Apotheke sein müsse.

Foto: DAV/Hahn

Dr. Bettina Mecking warb dafür, mit einer Telepharmazieverordnung schnell Standards festzuschreiben.

Telepharmazie als neue Dienstleistung

Doch es ging Mecking nicht nur um die Beratung zur Arzneimittelabgabe, sondern auch um Telepharmazie als zusätzliche pharmazeutische Dienstleistung, beispielsweise zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit oder zur Förderung der Therapietreue. Auch im Rahmen der neuen honorierten Dienstleistungen seien Zusatzangebote als Videochat denkbar. Möglicherweise werde die Politik die finanziellen Mittel für diese Dienstleistungen auch noch aufstocken. Beim kürzlich aktualisierten Perspektivpapier für die „Apotheke 2030“ sei die Telepharmazie als online erbrachte Dienstleistung mitgedacht worden. Dabei müsse die Telepharmazie mit der Apotheke verbunden werden, betonte Mecking. Mit Blick auf andere Anbieter sei es wichtig, die persönliche Beratung im Rahmen der Telepharmazie nicht von der Apotheke als Institution zu lösen. Denn dies könnte die Apotheke in ihren Grundfesten erschüttern, fürchtet Mecking. Dies sei auch bei Leistungen von Apothekenmitarbeitern aus dem Home­office zu bedenken, die angesichts der Personalknappheit interessant seien.

Kontroverse um Provisionen

Insgesamt sieht Mecking die Telepharmazie als Chance, in der digitalen Welt näher an die Kunden zu rücken. So könne die Apotheke bestimmte Kundengruppen besser binden. Zugleich wies sie auf Risiken durch apothekenfremde Plattformen und logistikorientierte Anbieter hin. Bei solchen Lieferungen wären die Apotheken in den Plattformen nicht sichtbar. Besonders problematisch sei die Honorierung der Plattform über eine Provision. Während Dr. Svenja Buckstegge kurz zuvor in ihrem Vortrag beim ApothekenRechtTag Provisionen für einzelne Packungen nicht als Umsatzbeteiligung eingestuft hatte, widersprach Mecking und erklärte, solche Provisionen seien „virtueller Fremdbesitz“ und damit unzulässig.

Gemeinsame Interessen mit Ärzten und Patienten

Um solche Probleme zu verhindern, forderte Mecking eine Telepharmazieverordnung. „Wir brauchen ein durchdachtes System rechtlicher Vorgaben, in das telepharmazeutische Angebote eingepasst werden“, erklärte Mecking. Das Beispiel der Ärzte zeige, was droht, „wenn man es laufen lässt“. Bei einer Klage gegen ein Angebot zur digitalen Krankschreibung habe das Gericht Schwierigkeiten gehabt, einen fachlichen Standard für die übliche Vorgehensweise zu finden. So bestehe die Gefahr, dass die Fernbehandlung als Normalfall betrachtet werde. Um solche Entwicklungen zu vermeiden, müssten rechtzeitig Standards gesetzt werden, mahnte Mecking. Für die Telepharmazie würden solche Verfahren bereits Fahrt aufnehmen. Doch die Apotheker müssten den Gerichten zuvorkommen und erklären, welche Standards sie sich vorstellen. „Wir sollten nicht die Gerichte die Leitplanken setzen lassen, sondern die Zeit nutzen“, forderte Mecking. Dabei gelte es, Verbündete zu gewinnen und das Thema gemeinsam mit Ärzten und Patientenvertretern anzugehen. In der Diskussion wurde deutlich, dass dabei noch viel zu klären ist, angefangen bei der Definition für telepharmazeutische Leistungen. |

Das könnte Sie auch interessieren

Regeln für die Digitalisierung

Mecking plädiert für Telepharmazieverordnung

ApothekenRechtTag online 2022

Brauchen wir eine Telepharmazie-Verordnung?

Was steckt in der Telepharmazie?

Vision und Chance mit rechtlichen Fallstricken

Wettbewerbsrechtliches Musterverfahren

Kammer Nordrhein nimmt sich Lieferdienst Kurando vor

ApothekenRechtTag – der „neue“ Botendienst

Face-to-Face-Kontakt ist weiterhin Goldstandard

Neue Aufgabenfelder und rechtliche Rahmenbedingungen für das pharmazeutische Personal

Weg frei für die Telepharmazie

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.