DAZ aktuell

Es darf weiter getestet werden

TestV soll bis Ende Mai gelten

ks | Es war angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen zu erwarten – nun bestätigt das Bundesgesundheitsministerium auch offiziell, dass die Coronavirus-Testverordnung nicht zum 31. März auslaufen wird. Geplant ist derzeit eine Verlängerung bis Ende Mai.
Foto: imago images/MiS

Auch wenn nun vielerorts kein Testnachweis mehr nötig sein wird, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können: Die Menschen in Deutschland können sich weiterhin kostenlos auf das SARS-CoV-2 testen lassen. Die Coronavirus-Testverordnung, die die Bürgertests sowie den Anspruch auf PCR-Testungen regelt, wird um zwei Monate bis Ende Mai verlängert. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundes­gesundheitsministeriums am vergangenen Dienstag. Die bisherige Test­verordnung sieht ein Auslaufen zum 31. März vor, soll nun aber rechtzeitig angepasst werden.

Die ABDA hatte in ihrer jüngsten Stellungnahme zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes um Planungssicherheit für die Testanbieter – zu denen auch Apotheken gehören – gebeten. Doch das BMG ließ sich Zeit.

Die Stiftung Patientenschutz forderte indessen die kostenlosen Tests noch bis zum Jahresende beizubehalten. „Es war im letzten Jahr ein Fehler, die Bürgertests abzuschaffen. Viel zu spät kamen sie dann zurück. Jetzt soll sich unter der neuen Bundesregierung Gleiches wiederholen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. |

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