Gesundheitspolitik

Abrechnung in zwei Stufen

Wie werden pharmazeutische Dienstleistungen künftig abgerechnet?

eda | Medikationsanalysen, Inhaler-Schulungen und Blutdruckmessen – auch wenn der Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen erst seit vergangenen Freitagmittag vorliegt, kristallisierte sich schon Wochen zuvor heraus, mit welchen Angeboten die Apotheken in Kürze starten werden. Was die Vergütung betrifft, sickerte durch, dass die Honorare den Betriebsstätten zweistufig ausgeschüttet werden sollen.

Neben den konkreten Dienstleistungen hatte die Schiedsstelle auch die Frage zu klären, wie die Apotheken für die Erbringung der jeweiligen Tätigkeit vergütet werden. Vor Bekanntwerden des Schiedsspruchs war bereits zu vernehmen, dass für Medikationsanalysen, Inhaler-Schulungen und Blutdruckmessen 90, 20 und 11,20 Euro in Aussicht stehen. Neben der Höhe spielt aber besonders die Verteilungssystematik eine entscheidende Rolle. Vor einem Jahr hatte DAZ-Redakteur und Apothekenwirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn ein zweistufiges Abrechnungskonzept vorgeschlagen („So könnte es laufen: Vorschlag für ein Abrechnungskonzept zum Dienstleistungshonorar“, DAZ 2021, Nr. 22, S. 20). Eine Grundidee dabei ist, dass die Apotheken selbst die Zahl der Leistungen steuern können müssen. In der ersten Stufe sollte ihnen eine „gesicherte Honorarsumme“ ausgezahlt werden. Die Unsicherheit über die Zahl der erbrachten Leistungen wird in einen anschließenden zweiten Honorierungsschritt verschoben.

Aus einer Präsentation des Deutschen Apothekerverbands (DAV) geht hervor, dass sich die Idee eines zweistufigen Abrechnungskonzepts offenbar durchgesetzt hat. Demnach sollen alle Apotheken eine quartalsweise Abrechnung ihrer erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen erstellen. Die Apothekenrechenzentren reichen die Sammelbelege aller im Quartal erbrachten Dienstleistungen beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ein. Entspricht die eingereichte Summe genau dem zur Verfügung stehenden Verteilungsbetrag (oder ist kleiner), zahlt der NNF diese voll an alle Apotheken aus. Sollte es aber – und damit rechnen Experten – zu einer höheren Abrechnungssumme kommen, als Geld im Dienstleistungstopf ist, würde ein zweistufiges Vergütungsmodell in Kraft treten:

1. Der NNF zahlt nach der Prüfung die Garantiezusage in Höhe von bis zu 1000 Euro an jede Apotheke aus, die in diesem Quartal pharmazeutische Dienstleistungen erbracht und ihren Beleg zur Abrechnung eingereicht hat.

2. Bei über der Garantiezusage liegenden Forderungen würde es zu anteiligen Kürzungen kommen, wenn nur einfache Dienstleistungen erbracht worden sind. Komplexe Dienstleistungen bekämen die Apotheken aber komplett bezahlt.

Frühwarnsystem geplant

Darüber hinaus soll ein Früh­warnsystem zeitnah eingerichtet werden, das dem DAV bzw. den Apotheken signalisiert, falls der Honorartopf für die Dienstleistungen droht „leerzulaufen“.

Der zur Verfügung stehende Verteilungsbetrag in jedem Quartal setzt sich zusammen aus den Fondseinnahmen, also dem Geld, das die Apotheken je abgegebener Rx-Packung in den Topf einzahlen. Hinzu kommen mögliche Reserven aus Vorquartalen. Abgezogen werden Verwaltungsgebühren des NNF.

Nachdem in der ersten Stufe die Garantiezusagen in Höhe von bis zu 1000 Euro allen Apotheken, die im aktuellen Quartal Dienstleistungsbelege eingereicht hatten, ausgezahlt wurden, würden die sogenannten Restmittel übrig bleiben, von denen die einfachen Dienstleistungen (anteilig gekürzt) und die komplexen Dienstleistungen (komplett) bezahlt würden, wenn die Forderungen der Apotheken über den Garantiezusagen liegen.

Interessant dürfte die Definition von einfachen und komplexen Dienstleistungen werden. Eine Medikationsanalyse ist sicherlich aufwendiger als eine Blutdruckmessung. Doch die drei eingangs erwähnten Tätigkeiten sind nur ein Teil des bekannt gegebenen Starterpakets mit insgesamt fünf Dienstleistungen. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.