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Verstoß gegen die Pressefreiheit
Gesundheitsportal gesund.bund.de
Die Kritik an der Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums mit Google ist nicht neu. Unter anderem die Verlagsbranche fürchtet, dass ihre eigenen Angebote dadurch ins Hintertreffen geraten könnten – und klagte. Am Mittwoch vergangener Woche erteilte das Landgericht München der Zusammenarbeit vorläufig eine Absage, weil sie kartellrechtswidrig sei. Spahns Ministerium und Google können Rechtsmittel einlegen, was auch erwartet wird.
Nun bekräftigt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags die Entscheidung des Landgerichts. Die Bundestags-Gutachter haben die Kooperation vor dem Hintergrund der Pressefreiheit, des Wettbewerbsrechts und des Medienstaatsvertrags geprüft. Ergebnis: Mit dem Betreiben eines Gesundheitsinformationsportals allein greife der Minister noch nicht ungerechtfertigt in die Pressefreiheit ein. Die Kooperation mit Google allerdings würde faktisch zur Monopolstellung eines solchen Portals führen und dies „könnte […] einen ungerechtfertigten Verstoß gegen die Pressefreiheit und insbesondere gegen das Gebot der Staatsferne bedeuten“. |
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