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Fälschungen schwer prüfbar
FFP2-Masken für ALG-II-Empfänger
Nach Informationen von Apothekern sollen unterschiedliche Informationsschreiben zum Bezug der Masken für ALG-II-Empfänger in Apotheken eingereicht worden sein. Auffällig waren dabei schlechte Druckqualität oder verschiedene Schriften. Tatsächlich müssen die Anschreiben inhaltlich einheitlich sein, wie ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt. Vorlage dafür ist ein Muster des Informationsschreibens sowie ein Eckpunktepapier mit Hinweisen, das zentral durch das Bundesgesundheitsministerium den Krankenkassen übermittelt wurde. Die Schreiben sollten weitestgehend identisch aussehen, so das BMAS. Leichte Abweichungen seien möglich, da die Kassen die Schreiben selbst drucken. Weil es sich bei den Anschreiben um normales Kopierpapier handelt, dürfte für Apotheker eine Unterscheidung zwischen echt oder falsch schwierig sein. Das BMAS: „Es gilt grundsätzlich, dass die Informationsschreiben von den Apotheken nur begrenzt auf Fälschungen überprüft werden können. Sofern keine Abweichungen von dem anliegenden Informationsschreiben auffallen, können die Schutzmasken abgegeben und mit dem Rechenzentrum abgerechnet werden.“ |
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