VOASG

Unendliche Geschichte: die Fortsetzung

VOASG nach dem Inkrafttreten

tmb | Nach jahrelangen Diskussionen ist im Dezember 2020 das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft getreten. Doch die Folgen waren auch Themen für 2021. Dabei ging es um die Wirksamkeit des Boni-Verbots und um das Warten auf die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2016 die Preisbindung für Rx-Arzneimittel bei grenzüberschreitenden Lieferungen gekippt. Daraufhin wurde jahrelang über eine angemessene und politisch durchsetzbare Reaktion diskutiert. Als Ergebnis trat am 15. Dezember 2020 das VOASG in Kraft.

Boni-Verbot

Das zentrale Element des Gesetzes ist ein Boni-Verbot für die Versorgung von GKV-Patienten. Im Laufe des Jahres 2021 wurde bei vielen Apothekerveranstaltungen betont, dass das VOASG wirkt und die Versender das Boni-Verbot einhalten. Beim Deutschen Apothekertag verbuchte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Regelung als Erfolg (DAZ 39, S. 52). Der ­Gießener Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Georg Götz ermittelte in einer Studie Daten, nach denen die Versender von der Möglichkeit der Boni-­Gewährung profitiert hatten. Doch in einer ersten Analyse zum VOASG fand Götz Hinweise, dass der Marktanteil der Versender an den GKV-Umsätzen durch das VOASG wiederum gesunken ist (DAZ 40, S. 20). Mit dem neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung, der am 1. Oktober in Kraft trat, wurde auch die im VOASG vorgesehene Paritätische Stelle des GKV-Spitzenverbandes und Deutschen Apothekerverbandes installiert. Sie soll die Einhaltung des Boni-Verbots überwachen und nötigenfalls Sanktionen verhängen.

Doch Mitte November wurde bekannt, dass der niederländische Arzneimittelversender DocMorris vor dem Sozial­gericht Berlin einen Eilantrag gegen diese Paritätische Stelle gestellt hat. DocMorris möchte feststellen lassen, dass diese Stelle aufgrund des EU-Rechts keine Sanktionen verhängen darf (AZ 47, S. 8). Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, äußerte daraufhin die Befürchtung, dass nun erneut ein jahrelanger Rechtsstreit droht, der bis zum EuGH gehen könnte (DAZ 47, S. 66). Damit ist ein Jahr nach Inkrafttreten des VOASG weiterhin offen, ob es wirklich die erhoffte Problemlösung bringt.

Pharmazeutische Dienstleistungen

Ein weiterer wichtiger Inhalt des VOASG sind honorierte pharmazeu­tische Dienstleistungen. Für deren Finanzierung stiegen am 15. Dezember 2021 die Verkaufspreise aller Rx-Fertigarzneimittel um 20 Cent plus Mehrwertsteuer. Als das Gesetz ein Jahr zuvor in Kraft trat, war damit die Erwartung verbunden, dass die Leistungen dann beginnen können. Doch der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband konnten sich nicht auf einen Katalog von Leistungen einigen. Die Frist dafür lief am 30. Juni ab. Auch nach weiteren Verhandlungen gab es keine Einigung. Daraufhin wurde die Schiedsstelle angerufen (DAZ 36, S. 16). Anfang Dezember lag noch kein Ergebnis vor. Der Ärger über diese Verzögerung ist mit einer berufspolitischen Debatte über die Strategie der ABDA verknüpft. Bei den Vorbereitungen zu den Dienstleistungen hat die ABDA-Spitze nicht bekannt gegeben, welche Leistungen sie angeboten hat, und sich dabei auf verhandlungstaktische Gründe berufen. Die Angebote sollten nicht zerredet werden, hieß es beispielsweise beim Deutschen Apothekertag (DAZ 39, S. 44). Die Gegner dieser Position argumentierten, dass sich die Apotheken auf die Leistungen vorbereiten müssen und dass nur mit konkreten Angeboten eine positive Stimmung für die neuen Leistungen erzeugt werden kann. Mitte November einigten sich Krankenkassen und Apotheker auf ein Abrechnungsverfahren für die Dienstleistungen (AZ 47, S. 4). Doch Anfang Dezember war noch nicht absehbar, wann die Apotheken mit welchen Leistungen beginnen können. Allerdings hatte Spahn beim Apothekertag sehr deutlich gemacht, dass die Krankenkassen durch die Verzögerung kein Geld sparen werden. Denn die Finanzierung ergibt sich aus dem Gesetz (DAZ 39, S. 52). |

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