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Pandemie Spezial
Das zweite Jahr mit COVID-19
Über Impfkampagnen, neue Daten für die Forschung und Varianten, die Bauchschmerzen bereiten
Januar
Seit dem 27. Dezember 2020 wird in Deutschland nicht nur in Alten- und Pflegeheimen, sondern auch in zentralen Impfzentren gegen Corona geimpft. Diese wurden in verschiedenen Einrichtungen aufgebaut – in Messehallen, Kultureinrichtungen wie dem „Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle“ in Stuttgart oder in den beiden ehemaligen Flughäfen Tempelhof und Tegel in Berlin. Viele Apothekerinnen, Apotheker und PTA erklärten sich bereit, in den Impfzentren oder in mobilen Teams ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Zunächst war nur der mRNA-Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer zugelassen. Doch bereits am 6. Januar 2021 erfolgte die europäische bedingte Zulassung von Spikevax®, dem mRNA-Impfstoff der Firma Moderna, am 29. Januar folgte der Adenovirusvektor-basierte Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca. Die Auslieferungen der Impfstoffe erfolgten zunächst schleppend. Der Beitrag „Warten auf die Impfstoffe“ (DAZ 2, S. 28) beleuchtete die Hintergründe.
Am 1. Januar 2021 startete die zweite Phase der Abgabe von Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV). An jede berechtigte Person (über 60-jährige, Personen mit Risikoerkrankungen und Empfänger von Arbeitslosengeld II) durften sechs Schutzmasken abgegeben werden. Pro abgegebener Maske erhielten die Apotheken eine Vergütung von jeweils 6 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Die Reaktion der Medien ließ nicht lange auf sich warten: Sie unterstellten den Apotheken, sich damit „eine goldene Nase“ zu verdienen.
Ein Beitrag in DAZ 3, S. 34 widmete sich der Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmacksvermögens als einer der häufigsten Frühindikatoren für eine Coronavirus-Infektion. Die Pathomechanismen wurden unter Wissenschaftlern intensiv diskutiert und flossen einige Wochen später in Publikationen ein ‒ wie die S1-Leitlinie „Neurologische Manifestationen bei COVID-19“ der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DAZ 22, S. 40).
Februar
Eines der zentralen Themen der Berichterstattung war die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, zukünftig Laien zu gestatten, Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung zu kaufen. Dazu waren in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) entsprechende Änderungen vorgenommen worden. Der Beitrag „Spucken, lutschen, gurgeln, abstreichen“ (DAZ 5, S. 20) gab einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten des Abstrichs bei Antigentests für Laien.
Inzwischen wurde die Hoffnung, dass die Pandemie bald vorbei sein könnte, durch das Auftauchen der neuen Virusvarianten getrübt. Ihnen ist gemeinsam, dass sich durch Mutationen die dreidimensionale Konfiguration des Spike-Proteins an mehreren Stellen verändert. Nun wurde befürchtet, dass die Wirksamkeit der Impfstoffe zum Schutz vor diesen Varianten nicht ausreicht. Zunächst waren die „besorgniserregenden Virusvarianten“ (variants of concern, VOC) nach der Region ihres erstmaligen Auftretens benannt worden. Um Regionen bzw. die Menschen, die darin leben, nicht zu benachteiligen, setzte die WHO einige Wochen später eine neue Nomenklatur durch: Danach sollen nur noch ausgeschriebene griechische Buchstaben zur Benennung der Virusvarianten eingesetzt werden. Die britische Variante B.1.1.7 erhielt den Buchstaben Alpha, die südafrikanische (B.1.351) wurde zu Beta und die brasilianische (B.1.1.28.1/P.1) zu Gamma.
Da die Impfstoff-Lieferungen nach Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht immer reibungslos verliefen, stellte sich die Frage, ob nicht auch der russische Impfstoff Sputnik sowie die chinesischen COVID-19-Vakzine hierzulande zum Einsatz kommen könnten. Zwei Beiträge in der DAZ 6 (S. 22, 26) gaben einen umfassenden Einblick in die Daten, die bis dato zu diesen Impfstoffen bekannt waren.
März
Fast ein Jahr nach Pandemiebeginn war die Zahl der zugelassenen Therapeutika zur Behandlung von COVID-19 weltweit überschaubar. Remdesivir (Veklury®) war in den USA, Großbritannien und Japan zugelassen, in der EU nur bedingt. Dexamethason konnte in Großbritannien und Japan eingesetzt werden, Favipiravir (Avigan®) in China, Italien und Russland. Und wie sah es mit der Selbstmedikation aus? Könnten hoch dosiertes Vitamin C oder Zink das Immunsystem unterstützen? Leider Fehlanzeige. In DAZ 10, S. 29 berichteten wir über eine US-amerikanische Studie mit COVID-19-Patienten, die mangels Effektivität vorzeitig gestoppt worden war. Die Teilnehmer hatten hoch dosiertes Vitamin C (8000 mg täglich, aufgeteilt auf zwei oder drei Dosen) und Zink (50 mg Zinkgluconat täglich) eingenommen. Keines der beiden Mittel und auch nicht die Kombination konnte die Erkrankungsdauer signifikant verkürzen.
Und dann war es endlich so weit: Anfang März ließ die EU-Kommission „Impfstoff Nummer vier“ von Johnson & Johnson zu (DAZ 11, S. 21). Im Gegensatz zu den bereits verfügbaren Vakzinen muss er nur einmal verabreicht werden.
Auch das Thema Sinusvenenthrombose als Nebenwirkung der Vakzine von AstraZeneca wurde in mehreren DAZ-Ausgaben aufgegriffen. Im März und später noch einmal im April und Juni hatte der Hersteller in Rote-Hand-Briefen über diese seltene Nebenwirkung seines Vektorimpfstoffes informiert. Ein ausführlicher Beitrag in DAZ 12, S. 30 fasste die bis dahin bekannten Daten zusammen.
April
Nach Ostern sollte neben den Impfzentren auch in den Hausarztpraxen gegen COVID-19 geimpft werden können. Die Ärzte bestellen seitdem die Impfstoffe in den Apotheken, diese beziehen sie vom Großhandel. Die DAZ-Redaktion widmete dem Thema in DAZ 13, S. 18 einen ausführlichen Beitrag. Glücklicherweise hatte sich zu diesem Zeitpunkt Comirnaty® als stabiler erwiesen als zunächst angenommen. Biontech/Pfizer gab bekannt, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die Lagerung von Comirnaty® für bis zu zwei Wochen bei -25 °C bis -15 °C genehmigt hatte. Dieser Temperaturbereich kann in gängigen pharmazeutischen Gefrierschränken problemlos aufrechterhalten werden.
Wenn nach COVID-19-Impfungen Schmerzen oder Fieber auftreten, könnten Antipyretika wie Paracetamol oder NSAR diese lindern. Aber könnte sich dadurch die Wirksamkeit der Impfung verringern, weil die Antikörper-Produktion gedrosselt wird? Diese sehr relevante Fragestellung griff DAZ-Autorin Verena Stahl auf (DAZ 14, S. 18). Das Fazit: Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ist gegen eine Antipyretika-Gabe nichts einzuwenden. Einige Wissenschaftler empfahlen, Analgetika und Antipyretika nur bei Auftreten von nicht tolerablen Impfreaktionen anzuwenden.
Nachdem die STIKO aufgrund des Risikos von Sinusvenenthrombosen empfohlen hatte, unter 60-Jährige nicht mehr mit Vaxzevria® zu impfen, herrschte Ratlosigkeit bei Personen dieser Altersgruppe, die bereits eine Dosis der AstraZeneca-Vakzine erhalten hatten (DAZ 15, S. 38). Kurz darauf empfahl die STIKO, die zweite Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff durchzuführen. Das war die Geburtsstunde des „heterologen Impfschemas“, für das die Impfstoffe zunächst noch eine Zulassung besaßen.
Mai
Als „Krankheit mit vielen Gesichtern“ bezeichnete ein Beitrag in DAZ 18, S. 22 den Symptomkomplex Long-COVID, der zu diesem Zeitpunkt weder einheitlich beschrieben noch ausreichend therapiert werden konnte. Im Juli (DAZ 30, S. 22) wurde dann unter Beteiligung von mehr als 15 medizinischen Fachgesellschaften eine Leitlinie veröffentlicht, die das weite Spektrum der Symptome bei Post/Long-COVID beinhaltete. Gesicherte therapeutische Interventionen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, die Behandlung erfolgte symptomatisch.
Ganz gleich ob 2G, 2G+ oder 3G – der digitale Impfnachweis auf dem Smartphone ist heute aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Im Mai berichtete die DAZ erstmalig darüber, dass jetzt auch Apotheken Daten aus dem analogen in den digitalen Impfpass übertragen dürfen (DAZ 19, S. 21). Eine Alternative ist die „Immunkarte“, die ein Leipziger Start-up-Unternehmen entwickelt hat.
Juni
Noch Ende Mai hatte die EU Comirnaty® für Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Doch die STIKO war nicht bereit, eine generelle Empfehlung für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen auszusprechen, wie in DAZ 24, S. 19 zu lesen war. Zunächst sollten nur Angehörige von Risikogruppen wie z. B. Jugendliche mit Adipositas oder chronischen Lungen-, Herz- oder Nierenerkrankungen davon profitieren.
Die Virusvariante Delta (B.1.617.2), die erstmals im indischen Bundesstaat Maharashtra nachgewiesen wurde, spielte im Juni in Deutschland kaum eine Rolle. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am 2. Juni bekannt gab, war sie nur in 2,1% der Fälle nachweisbar. Die Alpha-Variante dominierte.
Die Frage, wann die Pandemie überstanden sein wird, stellten sich Mitte 2021 viele. Unter der Überschrift „Epidemisch, pandemisch oder endemisch ‒ Wann und wie werden wir die Corona-Krise überstehen?“ wurde dies in DAZ 23, S. 22 aus Public-Health-Sicht beleuchtet.
Juli
Der Impfstoff der Tübinger Firma CureVac galt lange als vielversprechend. Doch auch im Juli war er noch nicht zugelassen. In einem Interview in der DAZ 26, S. 26 nennt Prof. Dr. Kremser mögliche Gründe.
Wie bei Arzneimitteln kann auch die Sicherheit von Impfstoffen in den Zulassungsstudien nicht abschließend beurteilt werden, sodass nach der Markteinführung mit unerwünschten Effekten gerechnet werden muss. In DAZ 27, S. 17 informierten Dr. Ilse Zündorf und Prof. Robert Fürst über den komplexen Herstellungsprozess der Vektorimpfstoffe und wie es dazu kommen kann, dass Fremdproteine in diese COVID-19-Vakzine gelangen. Das heterologe Impfschema – also die Gabe von Comirnaty® oder Spikevax® für Personen, die als Erstimpfung Vaxzevria® erhalten hatten, war zunächst nur für unter 60-Jährige empfohlen worden. Im Juli riet die STIKO wegen des Risikos des sehr seltenen Thrombose-Thrombozytopenie-Syndroms unabhängig vom Alter dazu.
Seit Anfang April verfolgte das RKI durch systematische Sequenzierung von PCR-positiven Proben, wie sich die Coronavirus-Varianten in Deutschland verbreiten. Während bei diesen Sequenzierungen der Anteil der Delta-Variante Anfang April nur bei 0,1% lag, ist er Anfang Juli auf über 60% gestiegen. Die absolute Zahl der durch Delta verursachten Infektionen war wegen der bundesweit niedrigen Inzidenz aber gering. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe auch gegen alle dominierenden Varianten wirksam sind (DAZ 28, S. 32). Die EMA und andere Fachgremien gingen davon aus, dass der Schutz auch gegen die Delta-Variante annähernd so hoch ist wie gegen die Alpha-Variante – allerdings nur nach vollständiger Impfung. Im Juli 2021 waren rund 46 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung vollständig geimpft. Zur Frage, ob und wann Auffrischungsimpfungen nötig sein könnten, lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht genügend Daten vor (DAZ 30, S. 24).
August
Nur eine Ausgabe später (DAZ 31, S. 10) berichteten wir über den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August, Risikogruppen ab September das Angebot einer dritten COVID-19-Impfung („Booster-Impfung“) zu machen. Zunächst zählten dazu nur Höchstbetagte, Pflegebedürftige sowie Patienten mit einer Immunschwäche oder bei Einnahme von Immunsuppressiva. Verimpft werden sollten die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer oder Moderna, unabhängig davon, welche Vakzine für die Erst- und Zweitimpfung verwendet worden waren. Außerdem beschlossen die Gesundheitsminister der Länder, Jugendlichen ab zwölf Jahren ein flächendeckendes Impfangebot zu machen. Die STIKO hatte zu diesem Zeitpunkt die Impfung nur für Vorerkrankte empfohlen. Schon am 16. August änderte sie ihre Einschätzung und kommt nach „sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten“ zu dem Schluss, dass „die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen“, und spricht eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige aus. Ende August war die Grippesaison und anstehende Influenza-Impfungen bereits ein Thema. Die DAZ-Redaktion berichtete in DAZ 34, S. 34 über eine epidemiologische Studie, die die Vermutung nahelegte, dass eine vorangegangene Influenza-Impfung den Verlauf einer COVID-19-Erkrankung möglicherweise positiv beeinflussen kann. Bei den Geimpften traten signifikant weniger Venenthrombosen, Schlaganfälle und Sepsis auf. Auch mussten diese Patienten seltener auf einer Intensivstation behandelt werden.
September
Während des Sommers war die Impfkampagne ins Stocken geraten. Um gegenzusteuern, rief das Bundesgesundheitsministerium die Woche vom 13. bis 19. September 2021 zur deutschlandweiten Impfaktionswoche unter dem Motto #HierWirdGeimpft aus. Wir berichteten, dass das BMG für diese Aktion ein zusätzliches Impfstoff-Kontingent zur Verfügung gestellt hatte. Wenn der regulär bestellte Impfstoff ausgegangen war, konnten Ärzte und Ärztinnen ausnahmsweise kurzfristig COVID-19-Impfstoff nachbestellen. Dieser sollte dann innerhalb von drei Werktagen durch die Apotheken an die Praxen ausgeliefert werden (DAZ 35, S. 9).
In derselben Ausgabe (S. 30) berichtete die DAZ-Redaktion über einen an der Universität Heidelberg entwickelten „Schnelltest-Kalkulator“. Er bewertete die Aussagekraft eines Tests in Abhängigkeit von der Inzidenz und der Anzahl falsch-positiver und falsch-negativer Ergebnisse. Solch ein Instrument erschien hilfreich, da zu diesem Zeitpunkt mehr als 200 COVID-19-Schnelltests angeboten wurden.
Im September entschied sich die STIKO, Schwangeren ab dem zweiten Trimenon und Stillenden die Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffes zu empfehlen. Bereits zu Pandemie-Beginn gab es Hinweise, dass eine Schwangerschaft einen Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellt. Dennoch hatte sich die Kommission für diese Empfehlung viel Zeit gelassen. Doch bei Schwangeren müssen Nutzen und Risiko einer COVID-19-Impfung streng gegen die Infektions- und Krankheitsrisiken für die Mutter und das Ungeborene abgewogen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Schwangere aus ethischen Gründen meist von klinischen Studien ausgeschlossen sind, sodass die Evidenz zu COVID-19-Impfungen in der Schwangerschaft beschränkt war. Für ideal hält es die STIKO deshalb, wenn sich Frauen im gebärfähigen Alter schon vor Eintritt einer Schwangerschaft impfen lassen.
Wie gestaltet sich eigentlich das Pharmaziestudium unter Pandemiebedingungen? Klar ist: Auf das Uni-Leben mussten Studierende seit Beginn der Pandemie weitgehend verzichten. Doch zum Start des Wintersemesters im Oktober 2021 sollte sich vieles ändern. Die Unis wollten wieder mehr Lehrveranstaltungen vor Ort anbieten. Im Podcast „Normalität mit Maß“ sprach die DAZ mit Gerd Bendas, Professor für pharmazeutische Chemie an der Universität Bonn, und mit Joscha, Pharmaziestudent an der Freien Universität Berlin im siebten Semester (abrufbar auf DAZ.online mit dem Webcode K3OZ3 in der Suchfunktion oder unter News → DAZ.onair).
In DAZ 46, S. 42 berichteten wir über die STIKO-Empfehlung, Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer zu impfen. Die Empfehlung gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für Auffrischimpfungen. Hintergrund für diese Entscheidung waren neue Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts und aus dem Ausland, die gezeigt hatten, dass im Vergleich zu Comirnaty® bei Spikevax® häufiger eine Myokarditis bzw. Perikarditis auftraten. Für Personen über 30 Jahre besteht laut STIKO nach der Impfung mit Spikevax® kein erhöhtes Risiko für solche Ereignisse.
Eine weitere positive Nachricht zu Comirnaty®: Der Hersteller Biontech/Pfizer hatte erste Daten der Phase-II/III-Studie bekannt gegeben, in der die Vakzine an 2268 Kindern im Alter zwischen fünf und elf Jahren geprüft worden war. Der Impfstoff enthält nur ein Drittel der mRNA-Menge von Comirnaty® und wird zweimalig im Abstand von 21 Tagen verimpft. Er wurde von den Kindern gut vertragen und zeigte ein ähnliches Nebenwirkungsprofil wie bei Erwachsenen.
Oktober
In DAZ 43, S. 26 berichtete die Redaktion über den inaktivierten Ganzvirus-Impfstoff des Herstellers Valneva, der in Phase III der klinischen Prüfung überzeugte. In Großbritannien läuft ein Rolling-Review-Verfahren, auch bei der EMA soll die Zulassung beantragt werden.
Hinter der Abkürzung COVAX verbirgt sich kein neuer Impfstoffkandidat, sondern eine Initiative, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im April 2020 zusammen mit der Global Alliance for Vaccines and Immunizations (Gavi) und der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) gestartet hatte. Ziel ist es, allen Menschen weltweit unabhängig von ihrer Kaufkraft einen gerechten und bestmöglichen Zugang zu Impfstoffen gegen COVID-19 zu ermöglichen. Zum Zeitpunkt des Erscheinens des Beitrages in DAZ 40, S. 34 waren 193 von insgesamt rund 200 Staaten beigetreten, darunter 100 wohlhabendere und 93 Staaten mit niedrigem und mittlerem Einkommen. COVAX bietet für Länder mit mittlerem und niedrigem Einkommen sowie für auch solche mit höherem Einkommen, die keine bilateralen Geschäfte mit den Impfstoff-Herstellern eingehen wollen, die einzige Möglichkeit zum Zugang zu COVID-19-Impfstoffen.
Nachdem in einigen Testzentren betrügerische Machenschaften der Betreiber aufgedeckt worden waren, verbreitete sich im Herbst die Nachricht über eine weitere Betrugsmasche: gefälschte Impfzertifikate. Angesichts steigender Inzidenzen und drohender Einschränkungen für Ungeimpfte schien der Handel damit besonders lukrativ geworden zu sein. In DAZ 43, S. 12 berichteten wir darüber, dass in München Ermittlern ein Schlag gegen eine Bande von Impfpassfälschern gelungen war. In den Fall verwickelt war auch eine Apothekenmitarbeiterin, die deswegen in Untersuchungshaft genommen worden war.
November
Antikörper als potenzielle Therapeutika zur Prophylaxe oder Therapie von COVID-19 waren im Laufe des Jahres häufiger Thema von kleineren Beiträgen in der DAZ. Im November wurden zwei Präparate in der EU und ein weiteres in Großbritannien zugelassen. So soll das Antikörper-Duo Casirivimab/Imdevimab (Ronapreve®) künftig zur Behandlung und Prävention von COVID-19 bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren als Infusion oder subkutane Injektion angewendet werden können. Außerdem wurde der SARS-CoV-2-Antikörper Regdanvimab (Regkirona®) zugelassen. Er kann erwachsenen COVID-19-Patienten, die keinen Sauerstoff benötigen und ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, infundiert werden, und zwar innerhalb von sieben Tagen nach Symptombeginn. Zwei weitere Antikörperpräparate im Rolling-Review- oder Zulassungsverfahren sind die Kombination Tixagevimab plus Cilgavimab und Sotrovimab. Überraschend kam die Information der EMA Anfang November, dass sie die fortlaufende Überprüfung von Bamlanivimab und Etesevimab, die sich bereits seit März im Rolling-Review-Verfahren befand, beendet hat. Der Hersteller Lilly hatte den Antrag zurückgezogen. Allerdings können COVID-19-Patienten, die keinen Sauerstoff benötigen, aber ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, dieses Antikörper-Duo auch ohne Zulassung auf der Grundlage nationaler Regelungen erhalten.
Als erstes orales Arzneimittel wurde im November 2021 Molnupiravir in Großbritannien zugelassen. Eingesetzt werden darf es zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit milden und mittelschweren Verläufen, um das Risiko für Krankenhauseinweisung und Tod zu verringern. In der EU läuft das Rolling-Review-Verfahren (DAZ Nr. 47, S. 34).
Ebenfalls in der klinischen Prüfung befindet sich derzeit Paxlovid®, eine fixe orale Kombination aus Ritonavir und dem Protease-Inhibitor PF-07321332. Dieser hemmt die für die Vermehrung von SARS-CoV-2 wichtige Protease 3CL. In Studien konnte das Risiko für COVID-19-bedingte Krankenhauseinweisungen oder Tod stark reduziert werden.
Mit dem Auslaufen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November wurden Änderungen im Infektionsschutzgesetz notwendig. Zu denen, die für die tägliche Arbeit in der Apotheke relevant sind, zählt „3G“. Apothekeninhaber müssen nun dokumentieren, dass jeder, der die Apotheke betritt, also neben den Kunden auch die Angestellten, geimpft, genesen oder getestet ist (DAZ 47, S. 12).
Dezember
Omikron – so heißt die neue Virusvariante B.1.1.529, die im November zuerst im südlichen Afrika aufgetaucht ist und noch immer für Beunruhigung sorgt. Grund ist die hohe Zahl von Mutationen, 32 allein im Genabschnitt für das Spike-Protein. Die entscheidende Frage ist, ob und wie gut die derzeit verfügbaren Impfstoffe davor schützen. Unklar ist auch noch, wie ansteckend sie ist und wie schwer die Erkrankung verläuft. Boostern scheint das Gebot der Stunde.
Auch Kinder zwischen fünf und elf Jahren können nach einer Zulassungserweiterung für Comirnaty® nun mit diesem Impfstoff vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Sie erhalten jedoch nur ein Drittel der Erwachsenendosis. Die STIKO empfiehlt die Impfung nur für Kinder mit Vorerkrankungen oder mit engem Kontakt zu Risikopatienten sowie für diejenigen, die sich auf eigenen Wunsch bzw. nach dem Wunsch ihrer Eltern für eine Impfung entscheiden.
Mit Corona-Impfungen in den Apotheken soll es nach dem Willen der neuen Regierungskoalition mit Karl Lauterbach als Gesundheitsminister nun ganz schnell gehen. Im Laufe der 50. Kalenderwoche trat die Neuregelung im Infektionsschutzgesetz bereits in Kraft. Allerdings sind noch einige Fragen offen, zum Beispiel: Gibt es überhaupt genug Impfstoff? Wie soll diese Leistung honoriert werden? Wir bleiben dran und werden Sie informieren. |
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