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DAZ aktuell
Abschreckung per Plakat
Aktion gegen Impfpass-Fälscher
Während bis vor einem Monat rechtlich unsicher war, ob und inwieweit Impfpassfälschungen und der Gebrauch gefälschter Impfdokumente überhaupt strafbar sind, ist die Rechtslage mittlerweile eindeutig. Wird man erwischt, muss man mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Die Strafandrohungen scheinen allerdings bislang keine allzu abschreckende Wirkung zu entfalten. In Baden-Württemberg haben nun das Landeskriminalamt (LKA BW) und der Landesapothekerverband (LAV) eine gemeinsame Aktion gestartet, um potenzielle Betrüger auf die möglichen Folgen ihres Handelns hinzuweisen. Dazu haben sie ein Plakat erstellt, das Apotheken für alle sichtbar aufhängen können. Die Botschaft: „Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige“, wie LAV-Präsidentin Tatjana Zambo erläutert.
Andreas Stenger, Präsident des LKA BW, betont: „Wer einen gefälschten Impfausweis nutzt, begeht eine Straftat. Damit die geltenden Beschränkungen für Nichtgeimpfte zu umgehen, bringt andere Menschen in Gefahr. Das ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar.“ |
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