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3G am Arbeitsplatz

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gilt ab Mittwoch, 24. November 2021, bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Beschäftigte müssen dann vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Arbeitgeber sowie Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ausnahmen gibt es nur, wenn Beschäftigte sich in der Arbeitsstätte testen oder impfen lassen. Das BMAS beantwortet auf www.bmas.de häufige Fragen zur 3G-Nachweispflicht: BMAS → FAQs zu 3G am Arbeitsplatz

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