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Die kostenlosen Bürgertests kommen zurück

ks | Trotz steigender Infektionszahlen soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite zum 25. November auslaufen. Zugleich sollen die Länder weiterhin Maßnahmen ergreifen können, um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verhindern – allerdings nicht mehr so grundrechtsintensive wie z. B. Kontaktbeschränkungen oder Schulschließungen. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in einem Gesetzentwurf geeinigt. Zudem sollen die kostenlosen Bürgertests zurückkehren und die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt werden.

Schon Ende Oktober hatten die voraussichtlich künftigen Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP verkündet, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nicht erneut verlängert werden soll. Seitdem steigen die Corona-Infektionszahlen und die Zahl der belegten Intensivbetten zwar kontinuierlich – dennoch halten die Regierungspartner in spe an ihren Plänen fest. Bereits diese Woche Montag hatten sie einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur „Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorgelegt. Nun soll ein reguläres parlamentarische Verfahren starten. Diesen Donnerstag ist die erste Lesung im Bundestag anberaumt, dann geht es in die Anhörung, nach der weitere Änderungen folgen werden ehe Bundestag und Bundesrat ­abschließend beraten.

Im Zentrum der Änderungen steht ein neuer § 28a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Er ermöglicht bis zum 19. März 2022 weiterhin Schutzmaßnahmen – auch ohne, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist. Denn die Situation sei nach wie vor „fragil“, betonte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Dittmar am vergangenen Dienstag. Doch angesichts des Impffortschritts sehen SPD, Grüne und FDP keinen Anlass mehr, die bishe­rigen – verfassungsrechtlich möglicherweise doch fragwürdigen – einschneidenden Regelungen beizubehalten. Der Maßnahmenkatalog wird daher ab­gespeckt, Maskenpflicht, Abstands­gebote, Hygiene­vorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bleiben aber beispielsweise zulässige Maßnahmen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus betonte, dass damit zielgenaue Maßnahmen möglich sind, die jeweils zur Lage vor Ort passen.

Impfpassfälschungen: Änderungen im Strafgesetzbuch

Der Gesetzentwurf sieht zudem Änderungen im Strafgesetzbuch vor – nicht nur die Union, auch die potenziellen neuen Koalitionäre wollen rasch dafür sorgen, dass Strafbarkeitslücken bei Impfpassfälschungen geschlossen werden. Unter anderem ist ein neuer Straftatbestand geplant, der bereits die Manipulation von Blankett-Impfausweisen erfasst – bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sollen hierfür künftig drohen. Zudem sollen die Straftatbestände rund um unrichtige Gesundheitszeugnisse angepasst werden: Nicht nur im Zusammenhang mit der Täuschung von Behörden und Versicherungen soll man sich künftig strafbar machen können, sondern allgemein bei einer „Täuschung im Rechtsverkehr“ – dann wäre auch die Vorlage eines gefälschten Impfpasses in der Apotheke erfasst. Strafverschärfungen, wie sie die Union vorschlägt (siehe AZ 2021, Nr. 45, S. 8), sind allerdings nicht vorgesehen.

3G am Arbeitsplatz

Zudem einigten sich SPD, Grüne und FDP auf weitere Maßnahmen, die noch in den Gesetzentwurf eingewoben werden sollen: Die kostenlosen Bürgertests sollen zurückkommen, es soll verpflichtende Tests in Heimen geben, also an Orten, wo besonders vulnerable Gruppen leben, und am Arbeitsplatz soll künftig eine 3G-Regel gelten. Auch Zuschläge für Krankenhäuser, die COVID-19-Patienten versorgen, soll es geben. Die Regelungen werden derzeit noch in den zuständigen Ministerien für Gesundheit und Arbeit erarbeitet und in Form von Formulierungshilfen den Fraktionen vorgelegt.

Noch unklar ist, wie es etwa mit Ausnahmevorschriften der Selbstverwaltung weitergeht, die an das Bestehen der epidemischen Lage anknüpfen. So sehen etwa die Pandemie-Sonderbestimmungen in der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, dass diese mit der epidemischen Lage enden – das sind beispielsweise die derzeit noch sechs Tage gültigen Entlassrezepte aus den Kliniken. Ob hier gesetzliche Anpassungen nötig sind oder allein die Selbstverwaltung gefragt ist, konnten die Gesundheitspolitikerinnen nicht sagen. „Die Anhörung wird uns hier ­helfen“, erklärte Aschenberg-Dugnus.

Einig sind sich die Fraktionen vor ­allem in einem: Jetzt müssen vor allem die vulnerablen Gruppen geschützt werden. Und: Das Impfen ist der Weg aus der Krise. Eine weitergehende Einbindung der Apotheken in das Impfgeschehen, etwa beim Boostern, haben sie allerdings nicht geplant. |

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