DAZ aktuell

Gegen den Präqualifizierungs-Irrsinn

Apotheker Christian Fehske fordert Bürokratieabbau

cm/ral | Die Präqualifizierung ist für Apothekeninhaber seit jeher ein Ärgernis. Dass sie sich in den meisten Bezirken ab dem kommenden Jahr auch für die Teilnahme an der Belieferung von Patienten mit Trink- und Sondennahrung präqualifizieren lassen müssen, hat das Fass für Apotheker Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen in Westfalen, jetzt zum Überlaufen gebracht. In einem Brief an das Bundesministerium für Inneres wehrt er sich gegen den Präquali­fizierungs-Irrsinn und fordert, Apotheken mit gültiger Betriebs­erlaubnis automatisch als präqualifiziert anzuerkennen.

„Es geht mir darum, Sie auf das Verfahren der Präqualifizierung aufmerksam zu machen, im Rahmen dessen Leistungserbringer im Gesundheitswesen sehr aufwendige Nachweise zu erbringen haben, um überhaupt einen von der Bevölkerung in der Regel erwünschten und erwarteten Versorgungsauftrag zur Belieferung mit Hilfsmitteln erfüllen zu dürfen“, so Fehske, der auch in der Apothekerkammer Westfalen-Lippe sowie in der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer aktiv ist. Aufwand und Nutzen dieses extrem bürokratischen Verfahrens seien für ihn und andere Betroffene kaum in eine vernünftige Relation zu bringen, heißt es in dem Brief an das Ministerium, das derzeit noch von Horst Seehofer (CSU) geführt wird. „Für viele unserer Gäste, wie auch mein Team mit unserem ganzheitlichen Versorgungsanspruch gehört die Versorgung mit Hilfsmitteln/Medizinprodukten wie dem Verleihen von Milchpumpen, der Abgabe von Insulin-Pens, dem Anmessen und der Abgabe von Kompressionsstrümpfen u. ä. ganz selbstverständlich in unsere Apotheke, und sind im § 1a der ApBetrO als apothekenübliche Waren bzw. Dienstleistungen enthalten.“

Um diese apothekenüblichen Waren aber abgeben beziehungsweise diese apothekenüblichen Dienstleistungen zulasten der GKV erbringen zu dürfen, sei „ein extrem bürokratisches und aufwendiges Verfahren erforderlich, das nicht nur mit direkten Kosten, sondern auch einer Ver(sch?)wendung kostbarer Arbeitszeit in einem Bereich des Gesundheitssystems verbunden ist, in dem nach einhelliger Meinung ein Fachkräftemangel herrscht.“ Aus Fehskes Sicht ist das völlig überflüssig – denn schließlich zählten Apotheken zu einer Gruppe von Unternehmen, die von den unteren Gesundheitsbehörden regelmäßig und streng überwacht werden.

Eine Vielzahl der im Präqualifizierungsverfahren abgefragten Infor­mationen würden daher doppelt erhoben, ärgert sich der Inhaber. „Es ist für mich nicht ersichtlich, welche relevanten Qualitäts- und Versorgungsrisiken für gesetzlich Versicherte durch die darüber hinausgehenden Abfragen verringert oder vermieden werden sollen/können, und wie der enorme Aufwand bei allen Beteiligten gerechtfertigt werden könnte.“

Vorschläge zur Abhilfe

Um hier Abhilfe zu schaffen, schlägt Fehske vor, Apotheken mit gültiger Apothekenbetriebserlaubnis automatisch als präqualifiziert anzuerkennen. Zudem regt er eine „Beweisumkehr“ für Krankenkassen zum nachträg­lichen Ausschluss von Leistungs­erbringern von der Belieferung an. „Ein Beschwerde-Management-System für Versicherte in Verbindung mit der Erlaubnis für Krankenkassen, die Erfüllung des Anforderungs­katalogs nachträglich überprüfen zu dürfen, und Nachbesserungen oder ggf. Absetzungen fordern zu dürfen, könnte das aufwendige Präqualifizierungssystem überflüssig machen.“

Eigene Erfahrungen mit den Tücken der Präqualifizierung

Auch Fehske selbst schlägt sich derzeit offenbar mit den Tücken der Präqualifizierung herum. Er berichtet dem Innenministerium von seinen leidvollen Erfahrungen: „Mein letztes regelmäßiges Audit zur Bestätigung der weiterhin gegebenen Präquali­fizierung fand Mitte dieses Jahres statt, konnte mir aber erst als bestanden zertifiziert werden, nachdem ich die Höhe des behindertengerechten Toilettensitzes durch einen sehr aufwendigen und teuren Umbau um 2 cm angepasst hatte. Kurz danach wurde mir mitgeteilt, ich hätte zeitgleich schon einen Antrag auf erneute Präqualifzierung stellen müssen, schließlich sei es etwas völlig anderes, mir im Juli zu bestätigen, dass meine alte Präqualifizierung noch Bestand habe, deswegen sei trotzdem drei Monate später eine Re-Präqualifizierung, die einer neuen Antragsstellung entspreche, erforderlich.“

Sollte es wirklich im Interesse des Ministeriums liegen, zur „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitsweisen beizutragen, indem wir in einer solchen Weise mit un­produktiven Verwaltungsaufgaben beschäftigt werden, statt unseren eigentlichen Aufgaben nachgehen zu dürfen, dann lassen Sie es mich und meine Kollegen bitte wissen“. Aus den Äußerungen des scheidenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) beim Deutschen Apothekertag Mitte September in Düsseldorf gehe jedoch etwas anderes hervor.

Fehske bittet daher das BMI, seine Vorschläge zu prüfen. |

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