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DAZ aktuell
Neues in der Securpharm-Arbeitshilfe
Bundesapothekerkammer aktualisiert Anweisungen zu zwei Alarmmeldungen
Angepasst wurde die Empfehlung bei zwei Rückmeldungen:
- 8: „Das Verfallsdatum der Packung ist erreicht“ und
- 9: „Packung konnte nicht identifiziert werden, z. B. aufgrund nicht eindeutiger oder nicht eindeutig zuzuordnender Packungsdaten“.
Bei der Meldung zum Verfallsdatum rückt der Hinweis auf einen Scannertest nun prominenter in Erscheinung. Kommt es zu einem „Alarm“ wegen eines erreichten Verfallsdatums, gibt es aber Hinweise, dass das Datum nicht richtig hinterlegt oder falsch ausgelesen wurde, soll die Packung zunächst über die Securpharm-GUI manuell verifiziert werden. Bleibt es bei der Meldung, dass das Verfallsdatum erreicht ist, ist beim Pharmaunternehmen nachzufragen. Ist dies nicht der Fall, sollte ein NGDA-Scannertest erfolgen. Zeigt dieser Auffälligkeiten, sind die Scannereinstellungen anzupassen. Ist das nicht der Fall, ist der „Apothekensoftwarehersteller bzw. Hersteller oder Lieferant des Scanners zu kontaktieren“ und die Packung ggf. manuell auszubuchen. Die Anlaufstellen bei Konfigurationsproblemen werden im Schema also zusammengelegt. Hintergrund ist laut ABDA, dass in vielen Fällen die Apotheken die Scanner-Hardware als Komplettlösung von einem Softwarehaus beziehen. Die wenigen Ausnahmen wenden sich bei Problemen mit der Konfiguration jedoch an den Scannerhersteller oder Lieferanten direkt oder werden vom Softwarehaus auf die unterstützten Modelle hingewiesen.
Auch hinter der Meldung, dass die Packung nicht identifiziert werden konnte, steckt offenbar häufig ein falsch eingestellter Scanner. Deshalb sollte hier zunächst die Fehlerquelle Scanner ausgeschlossen werden, bevor eine manuelle Verifizierung erfolgt. Dieses Vorgehen könne Arbeitsaufwand reduzieren und weitere Alarme durch Tippfehler bei der manuellen Eingabe verhindern, so die ABDA. Die neue Arbeitshilfe ist auf der Securpharm-Seite der ABDA (www.abda.de/sp) hinterlegt. |
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