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Wie geht es weiter mit den Corona-Tests?

Apotheken müssen auf die Honorierung der Testungen im Juli warten

cm/jb/eda | Das Bundesministerium für Gesundheit will das Angebot kostenloser Bürgertests auf das Coronavirus im Oktober auslaufen lassen. Über das entsprechende Positionspapier debattierten am vergangenen Dienstag Bund und Länder. Außerdem werden Apotheken auf das Geld für die im Juli durchgeführten Tests erst mal warten müssen. Denn einige Kassenärzt­liche Vereinigungen, zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg, haben angekündigt, dass vorerst keine Abrechnung für Juli stattfindet. Hintergrund ist die am 1. Juli in Kraft getretene Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV).
Foto: imago images/xcitepress

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Ende der kosten­losen Corona-Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen. Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Steuerzahler nicht angezeigt, heißt es in einem Ministeriumsbericht zum weiteren Vorgehen im Herbst und Winter, der den Ländern und dem Bundestag zugesandt wurde.

Daher werde vorgeschlagen, dass der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle Mitte Oktober beendet. Nur für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliege wie Schwangere oder unter 18-Jährige solle es weiterhin kosten­lose Schnelltests geben.

„Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle zu brechen und um den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Sicherheit für ihren Alltag zu geben“, heißt es in dem Positionspapier, das Bund und Ländern bei ihrem Treffen am vergangenen Dienstag vorlag. Die Beratungen des sogenannten Corona-Gipfels von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den 16 Länderchefs kamen zu dem Ergebnis, dass sich Bürger noch bis einschließlich 10. Oktober kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können. Ab dem Stichtag 11. Oktober müssen die Tests dann weitgehend selbst bezahlt werden. Über diesen Beschluss berichteten mehrere Medien übereinstimmend am Dienstagabend. Seit März übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen Corona-Schnelltest pro Woche und Person. Auch viele Apo­theken hatten diese Bürgertests angeboten. Nach einer Kürzung der Vergütung von 18 auf 11,50 Euro sind im Sommer allerdings bereits einige aus dem Testgeschäft wieder ausgestiegen. Wie die verbleibenden Testapotheken nun mit der neuerlichen Änderung umgehen werden, bleibt abzuwarten.

Umstellung der „Abrechnungslogik“

„Neue TestV – Vorerst keine Abrechnung für Juli“ – das ist derzeit auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Baden-Württemberg zu lesen, ebenso in Bayern. Konkret geht es um die Abrechnung der zum Beispiel in Apotheken durchgeführten Corona-Tests, die über die KVen abgerechnet werden. Seit 1. Juli gelten für diese Tests neue Regeln rund um den Anspruch, die Voraus­setzungen für die Leistungserbringung, die Vergütung und Abrechnung, aber auch für die Prüfmöglichkeiten und -pflichten der Kassenärztlichen Ver­einigungen. Aufgrund dieser grundlegend geänderten Vorgaben sei man gezwungen, die Abrechnungslogik komplett neu auszurichten und mehr Daten zu erfassen als bisher, schreibt die KV Baden-Württemberg auf ihrer Seite.

Weiter heißt es: „Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Programmierung, rechnen jedoch damit, dass die Überarbeitung bis zum Monatswechsel August/September andauert. Derzeit ist die Abrechnung nur für Tests bis 30. Juni 2021 möglich. Tests ab 1. Juli 2021 können Sie erst mit der August-Abrechnung bis zum 3. September 2021 im Abrechnungsportal ein­tragen!“ Dasselbe gilt für andere KVen, darunter Bayern, Hessen und Sachsen.

Für die Apotheken bedeutet das also, dass sie sich für die im Juli durchgeführten Tests nicht nur mit weniger Honorar zufriedengeben müssen, sondern auch noch länger auf ihr Geld warten müssen.

Ab 1. August kommt dann noch hinzu, dass die Tests nur vergütet werden, wenn die Apotheke eine Anbindung an die Corona-Warn-App nachweisen kann. Eine Garantie zur fristgerechten Anbindung hatte T-Systems ge­geben, solange die Registrierung und die Einreichung aller benötigten Unterlagen bis spätestens 14. Juli 2021 erfolgt sind. Doch die Vergütung muss nicht gefährdet sein, wenn es später geworden ist. Allerdings muss zumindest die Registrierungsanfrage vor dem 1. August abgeschickt worden sein. |

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