DAZ aktuell

Bald neue Regelstudienzeit?

Anpassung der AappO

mp/ral | Das Bundesgesundheits­ministerium will im Zuge der Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung auch die Approbationsordnung für Apotheker (AappO) anpassen. Das Praktische Jahr soll künftig zur Regelstudienzeit zählen. Der BPhD warnt hiervor.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will das Praktische Jahr und eine Prüfungszeit von drei Monaten in die Regelstudienzeit des Pharmaziestudiums integrieren. Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich aktuell im Anhörungsverfahren. Er sieht unter anderem eine Anpassung von § 1 Absatz 3 der Approbationsordnung für Apotheker (AappO) vor. In diesem Absatz zur Regelstudienzeit soll die Formulierung „einschließlich der Prüfungszeiten fünf Jahre und drei Monate“ die Wörter „vier Jahre“ ersetzen. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) warnt in einer Stellungnahme, dass dadurch die Zahl der Immatrikulierten an den Universitäten steigen würde, was für die Hochschulen Probleme mache. Zudem stelle sich die Frage, ob der praktikumsbegleitende Unterricht künftig Aufgabe der Hochschulen sei. Dies würde zusätzlich Mittel binden und könnte sich negativ auf die Ausbildungsqualität auswirken, befürchtet der BPhD. Auch legen die Studierenden Wert darauf, dass sich keine sozialrechtlichen Nachteile für sie ergeben, wenn sie als Pharmazeuten im Praktikum künftig als Studierende gelten sollten. |

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