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Apothekenfilialen erfolgreich führen

Tipps aus der Praxis für die Praxis

Als Führungskräfte übernehmen Filialleiterinnen und Filialleiter in öffentlichen Apotheken besondere Aufgaben. Worauf sie achten sollten, hat ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen bei einem Webinar zusammengestellt.

Approbierte, die als Filialleitung arbeiten, sind Angestellte im arbeitsrecht­lichen Sinne, haben jedoch Führungsaufgaben für ihr Team. Dieser Spagat ist nicht immer leicht zu bewerkstelligen. Mit Tipps aus der ADEXA-Rechtsberatung kommt man besser durch den Alltag.

Der Arbeitsvertrag

Zu Beginn steht der Arbeitsvertrag. „Verhandlungen sind immer Gespräche auf Augenhöhe“, sagt ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen. „Ein Entwurf der Apothekenleitung ist insofern als Vorschlag zu betrachten. Sie können jederzeit einen Gegenvorschlag machen.“ Apothekenrechtlich ist eine Filialleitung nur in Vollzeit möglich. Kollegen übernehmen dann meist jeden zweiten Nacht- oder Notdienst.

Hansen rät, sich beim Arbeitsvertrag nicht mit Kompromissen zufrieden zu geben, denn grundlegende Änderungen seien im laufenden Arbeitsverhältnis oft schwerer machbar als vorab. Haben sich beide Seiten grundsätzlich verständigt, prüfen Expertinnen der ADEXA-Rechtsabteilung für Mitglieder alle Details. Die Apothekengewerkschaft stellt auf Wunsch auch Musterverträge bereit.

28. Juli, 19.30 Uhr: Nächstes Webinar für die Filialleitung

ADEXA bietet allen Interessierten – auch Nichtmitgliedern – jeden Monat ein Webinar an. Anmeldung: www.adexa-online.de/online-seminar-filialleitung. Sollten Sie bestimmte Themenwünsche haben, melden Sie sich gern unter presse@adexa-online.de.

Gehalt und Urlaub

Ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags ist die Vergütung. Hansen empfiehlt Formulierungen wie „Tarifgehalt plus x Prozent Zulage“. Die Höhe hängt vom Aufgabenbereich, von der eigenen Qualifikation, von der Berufserfahrung, aber auch von der Situation vor Ort ab.

Ein weiterer Tipp: Laut Tarifvertrag haben Angestellte je nach Kammer­bezirk Anspruch auf 34 bzw. 33 Werktage Urlaub – plus einen Tag bei mehr als fünfjähriger Betriebszuge­hörigkeit. „Sie können bei Vertragsverhandlungen auch mehr Urlaub ins Gespräch bringen“, sagt Hansen.

Zuständigkeiten klären

Aus dem Arbeitsvertrag gehen bestenfalls auch Zuständigkeiten der Filialleitung klar hervor. „Ein Grundvertrauen sollte dennoch auf beiden Seiten vorhanden sein“, erklärt Hansen. Problematisch wird es beispielsweise, falls die Apothekenleitung Entscheidungen der Filialleitung revidiert. „Im Zweifelsfall helfen klärende Gespräche.“ Ohne motivierte Angestellte funktioniert keine öffentliche Apotheke. Interne Querelen kosten Zeit und Energie. „Oft ist ein Coaching eine gute Unterstützung für die Filialleitung“, weiß Hansen. Teamführung zählt zu den wichtigsten Aufgaben für Filial­leiterinnen und Filialleiter; nicht alle Approbierten sind hier fit. Hier könne man sich das fehlende Wissen allerdings wunderbar durch eine Fortbildung aneignen.

30. Oktober 2021: ADEXA-Fort­bildung kompakt für die Filialleitung

Filialleiterinnen und Filialleiter aufgepasst: Am 30. Oktober können Sie sich über alle wichtigen Aspekte online informieren. Mit dabei sind Minou Hansen und Christiane Eymers (beide ADEXA, Rechtsanwältinnen und Business Coach IHK), Elke Fischer und Elfriede Hoffmann (beide ADEXA, AG Filialleitung) sowie Martina Schiffter-Weinle (DAV, Chef­redakteurin Eins & Drei). Mehr dazu in Kürze unter adexa-online.de/aktuelles/termine.

Die Work-Life-Balance nicht vergessen

Und nicht zuletzt: „Achten Sie auch darauf, noch Freizeit für Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihre Hobbys zu haben“, sagt die ADEXA-Juristin. Gibt es vielleicht die Möglichkeit, jede Woche an einem festen Tag nicht zu arbeiten, idealerweise den Samstag oder Montag? Und sind ausreichend viele vertretungsberechtigte Angestellte vor Ort? „Überprüfen Sie für sich auch regelmäßig, ob Ihnen die Arbeit noch Spaß macht“, so Hansen. „Ansonsten ruinieren Sie langfristig Ihre Gesundheit.“ |

Michael van den Heuvel

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