DAZ aktuell

Epidemische Lage verlängert

Feststellung im Bundestag

ks | Der Bundestag hat am 11. Juni erneut für eine Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestimmt. Das bedeutet weitere drei Monate besondere Rechte für den Bundesgesundheitsminister sowie für die Länder.
Foto: imago images/Future Image

Laut dem Koalitionsantrag, dem auch die Grünen trotz Kritik zustimmten, besteht weiter „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. Die Pandemie-Lage werde verschärft durch die weltweit und in Deutschland beobachteten Virusmutationen. Die Feststellung der epidemischen Lage ist Anknüpfungspunkt und Rechtsgrundlage für diverse Rechtsverordnungen und Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz; ebenso für Pandemie-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Bundestag hatte die „epidemische Lage“ erstmals am 25. März 2020 festgestellt und sie im November bestätigt. Ohne Verlängerung würde sie Ende Juni auslaufen. Nun wird sie drei Monate verlängert.

Der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke betonte in der Debatte, dass die Verlängerung der epidemischen Lage keine Fortführung des Lockdowns oder der Bundesnotbremse bedeute. Den Ländern solle aber auch weiterhin rechtliche Sicherheit für Anordnungen gegeben werden. Sabine Dittmar (SPD) erklärte, sie hoffe, die erneute Feststellung erfolge nun „zum letzten Mal“. Auch wenn die Lage derzeit gut aussehe, sei das Virus noch nicht verschwunden. |

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