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Aus den Ländern
Risikomanagement gefordert
Versorgungswerke behaupten sich in der Corona-Pandemie
In ihrem Bericht zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) gingen Christian Schmidt und Peter Hartmann, Hauptgeschäftsführer der ABV, auf das Thema „Tätigkeit in Impfzentren“ ein. Die ABV hatte mit Rundschreiben vom 4. März 2021 darüber informiert, dass der Gesetzgeber mit dem „MTA-Reformgesetz“ eine sozialversicherungsrechtliche Beitragsbefreiung von Ärztinnen und Ärzten für ihre Tätigkeiten in Corona-Impfzentren mit Rückwirkung eingeführt habe. Das habe nicht zu einer Aufhebung der Beitragspflicht im Versorgungswerk, sondern nur in der Sozialversicherung geführt. Der Bundesrat hatte empfohlen, diese Regelung auf Apothekerinnen und Apotheker auszuweiten. Dieser Empfehlung wurde nicht gefolgt. In den Bundesländern gibt es bei diesem Thema unterschiedliche Regelungen – zurzeit wird auf mehreren Ebenen versucht, bei dieser komplexen Thematik eine Lösung herbeizuführen. Peter Hartmann fasste dazu zusammen, dass die Beiträge grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich zu verbeitragen seien.
Weiterhin berichteten im Rahmen der Zoom-Konferenz ehren- und hauptamtliche Vertreter der einzelnen Versorgungswerke unter anderem über Satzungsänderungen und Überlegungen hinsichtlich des Rechnungszinses.
Die Versorgungswerke begegnen der lang andauernden Niedrigzinsphase mit immer breiter gestreuten Anlagen und hohen Sicherheitsrücklagen, um die Leistungen für ihre Mitglieder auf Dauer sicherstellen zu können. Die Corona-Pandemie hat die Versorgungswerke jedoch gerade zu Anfang des Jahres 2020 vor sehr große Herausforderungen gestellt, da die Märkte zunächst eingebrochen waren. In der zweiten Jahreshälfte hat es jedoch eine deutliche Erholung gegeben. Auch haben die Sicherungen der Versorgungswerke „gegriffen“.
Gleich zu Beginn der Corona-Pandemie haben viele Versorgungswerke ihre Mitarbeiter in das „mobile Arbeiten“ geschickt. Das war zum Teil sehr aufwendig, da längst nicht überall eine entsprechende Infrastruktur vorhanden war. Die Versorgungswerke der Apotheker sind sich darin einig, dass das „mobile Arbeiten“ in fast allen Häusern auch über das Ende der Pandemie hinweg angeboten werden wird. Alle Häuser haben kurzfristig Pandemiemaßnahmen definiert und umgesetzt. Einen Pandemieausbruch gab es nur in einem Versorgungswerk, dieser wurde aber sofort durch entsprechende Hygienemaßnahmen aufgefangen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Versorgungswerke trotz der Krise im Jahr 2020 aktuell gut aufgestellt sind, sich aber täglich mit den Herausforderungen der andauernden Niedrigzinsphase befassen müssen. Jedes Versorgungswerk sucht für sich und seine Gegebenheiten den sichersten und sinnvollsten Weg, um bestmöglich durch diese Krise zu kommen. Wesentliche Schwerpunkte bilden
dabei das Risikomanagement, Stresstests sowie Asset-Liability-Studien. Viele Versorgungswerke nutzen bereits in der Versicherungsmathematik das offene Deckungsplanverfahren, da es mehr Gestaltungsspielraum bietet. Andere Versorgungswerke denken über Änderungen in der Versicherungsmathematik nach, hin zum offenen Deckungsplanverfahren.
Dynamisierungen wurden nur bei wenigen Versorgungswerken vorgenommen. Wenn, dann waren sie in der Regel für Anwartschaftsverbände mit niedriger Verzinsung oder als Inflationsausgleich vorgesehen.
In der aktuellen und schon länger anhaltenden Situation am Kapitalmarkt liegen die Schwerpunkte bei allen Versorgungswerken eindeutig in der Stärkung der Rücklagen und des Risikokapitals.
Christian Schmidt schaut zuversichtlich in die Zukunft, da sich die Versorgungswerke ihrer Verantwortung bewusst seien, sich dieser mit Kompetenz und Augenmaß stellten und der gemeinsame Austausch gerade in Krisenzeiten sehr hilfreich sei. Er hielt fest, dass der Berufsstand der Apothekerinnen und Apotheker einen wichtigen Beitrag zur Beendigung der Pandemie leiste. Er äußerte die Hoffnung, dass das nächste Wiedersehen wieder in Präsenz stattfinden könne. |
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