Interpharm online 2021

Den Heilberufsausweis beantragen

D-Trust erklärt, wie sich Apotheker in der TI authentifizieren

Foto: D-Trust

Maria Milster

mp | Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) authentifiziert Leistungserbringer persönlich innerhalb der ­Telematikinfrastruktur (TI) und gibt ihm so seine Berechtigungen, wie die qualifizierte elektronische Signatur, um E-Rezepte gegenzeichnen zu können. Maria Milster von D-Trust, dem Vertrauensdienst der Bundesdruckereigruppe, erklärte, was beim Antrag für den eHBA zu beachten ist. Viele Apotheken sind schon an die TI angeschlossen und haben einen Kartenterminal und einen SMC-B, mit dem sie die Apotheke als Institution authentifizieren. Einige Apotheker haben auch bereits einen elektronischen Heilberufsausweis. Perspektivisch sollten aber auch weitere Approbierte einer Apotheke den eHBA bzw. Apothekerausweis besitzen.

Für den Antrag muss zunächst die ­jeweilige Apothekerkammer die Berechtigung erteilen. Dann kann der Antragsteller, also der Apotheker seine Unterlagen bei D-Trust einreichen. D-Trust ist der Vertrauensdienst der Bundesdruckerei, die seit letztem Jahr den elektronischen Heilberufsausweis für das Gesundheitssystem produziert. Die Unterlagen für den Antrag finden Apotheker im Antragsportal für Heilberufsausweise und Institutionskarten auf der Website der Bundesdruckerei. Unter anderem gehört zum Antrag ein Identifizierungsverfahren. Dafür kann z. B. das Post-Ident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt ein digitales Foto, ein Ausweisdokument, und, wenn eine Apotheke bereits identifiziert wurde, zusätzlich der „Vor-Ort-Ident“, ein 14-stelliger Code. Maria Milster riet Apothekern, Antragsdokumente so zu speichern, dass sie diese jederzeit wiederfinden. Wenn alle Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind, produziert die Bundesdruckerei den eHBA und verschickt diesen zusammen mit einer Aktivierungs-PIN. |

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