DAZ aktuell

Versorgungsrelevante Impfstoffe

COVID-19- und Influenza-Vakzinen werden in entsprechende Liste aufgenommen

cel/ral | Das Expertenkommittee zu Lieferengpässen beim Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat beschlossen, dass COVID-19- und Influenza-Impfstoffe in die Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe aufgenommen werden.

Seit Beginn der Corona-Pandemie tagt der Beirat zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, nur noch virtuell. Im Juli 2020 wurde der bisherige Jour fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen in den Beirat Liefer- und Versorgungsengpässe überführt. In dessen letzter Sitzung vom 31. März 2021 ging es unter anderem um Influenza- und COVID-19-Impfstoffe. Beide Vakzinen eint, dass sie vor schweren viralen Erkrankungen schützen und die Lieferfähigkeit nicht immer gewährleistet ist. Künftig wird es noch eine weitere Gemeinsamkeit geben: Beide Vakzinen sollen auf Vorschlag des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in die Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe aufgenommen werden. Diese Idee stieß auf Zustimmung und wurde dem Protokoll der Sitzung zufolge einstimmig angenommen. Bereits in der zweiten Sitzung des Beirats wurde beschlossen, dass die bestehende Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe durch eine Liste der versorgungsrelevanten Impfstoffe ergänzt werden sollte, diese Liste enthält nun die Impfstoffe, die von der STIKO aktuell empfohlen werden.

Das PEI berichtet zudem, dass für einige COVID-19-Impfstoffe für die Serialisierung weiterhin Waiver genehmigt würden. Die fehlende Serialisierung werde durch das Ergreifen anderer Maßnahmen kompensiert, um zu verhindern, dass gefälschte Impfstoffe in die Lieferketten gelangten. Das PEI betont außerdem, dass die Abgabe der COVID-19-Impfstoffe bei niedergelassenen Ärzten vorerst nur an Vertragsärzte erfolgt. Und weiter: „Bereits erfolgte Bestellungen durch Privat- und Betriebsärzte dürfen von Apotheken nicht beliefert werden.“ |

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