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Betriebsratsarbeit soll modernisiert werden

Das sieht der Regierungsentwurf vor

Mit dem Betriebsratsmodernisierungsgesetz will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Tätigkeit der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an moderne Rahmenbedingungen anpassen. Außerdem sollen Hindernisse bei der Gründung von Betriebsräten in kleinen Unternehmen abgebaut werden.
Foto: hkama – stock.adobe.com

2019 hatten lediglich 9% der Betriebe in Westdeutschland und 10% der Firmen in Ostdeutschland einen Betriebsrat. Noch einmal schlechter sieht es in Klein- und Kleinstbetrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten aus: Hier sind Betriebsräte lediglich in 5% (West) bzw. 6% (Ost) vertreten. Gewerkschaften beklagen seit Langem, dass die Umsetzung des Betriebsverfassungsrechts umso schwerer sei, je kleiner der jeweilige Betrieb und je direkter die Einflussnahme des Arbeitgebers auf die Beschäftigten. Die Bundes­regierung hat deshalb nun mit einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein Ziel des Koalitionsvertrages auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Worum geht es? Das Betriebsräte­modernisierungsgesetz sieht Änderungen unter anderem im Betriebs­verfassungsgesetz (BetrVG) und im Kündigungsschutzgesetz vor. Damit soll die Gründung von Betriebsräten in kleinen Betrieben erleichtert werden. Wer einen Betriebsrat initiieren möchte, soll künftig besser vor einer Kündigung geschützt werden. Und wichtig mit Blick auf die Digitalisierung: Betriebsräte sollen künftig auch bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitbestimmen können – Stichwort Home­office. Dies darf allerdings nicht mit dem viel diskutierten Recht auf Homeoffice verwechselt werden. Und nicht zuletzt: Betriebsratssitzungen sollen künftig auch per Online-Meeting oder Telefonkon­ferenz möglich sein.

Vereinfachtes Verfahren wird Pflicht

Zwei für kleinere Unternehmen besonders relevante Aspekte: Zum einen soll das vereinfachte Wahlverfahren nach § 14a BetrVG künftig bis zu einer Betriebsgröße von 100 Beschäftigten verpflichtend sein. Auch ab 100 bis maximal 200 Angestellten kann es zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart werden. Und zweitens benötigen Wahlvorschläge in Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Beschäftigten künftig keine sogenannten „Stützunterschriften“ mehr, also Befürworter aus dem Kollegenkreis. Bei über 20 bis zu 100 Angestellten wird die nötige Anzahl auf je zwei Unterschriften reduziert.

ADEXA-Vorstand Andreas May kommentiert: „Das Gesetzesvorhaben ist prinzipiell sehr zu begrüßen! Auch in Apotheken sind Betriebsräte leider eine Seltenheit. Und wenn Teammitglieder einen Betriebsrat gründen wollen, hören wir oft von teils massiven Schwierigkeiten. Dabei gibt es so vorbildliche Beispiele, dass ein Betriebsrat die Apothekenleitung wirklich entlasten und die Arbeit des ganzen Teams befördern kann!“ |

Literatur

Betriebsrätemodernisierungsgesetz. Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/betriebsraetemodernisierungsgesetz.html

sjo/mvdh

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