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Ankündigungen

Überregional

ZL: Untersuchung von pharmazeutischem Wasser

Mikrobiologische Wasserunter­suchung

Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke, die mikrobiologische Belastung ihres Wassers mindestens zweimal jährlich zu überprüfen; im Falle der Bag-in-Box-Systeme am Ende der festgelegten Verwendungsdauer eines Gebindes zur Überwachung und Bestätigung des Entnahmeverfahrens (BAK-Arbeitshilfe: Wasser als Ausgangsstoff zur rezeptur- und defekturmäßigen Herstellung).

Durch die ZL-Untersuchung des pharmazeutischen Wassers können sowohl dessen Herstellungsverfahren als auch die hygienische Handhabung in der Apotheke mikrobiologisch beurteilt werden.

Geprüft wird Wasser zur Herstellung von Arzneimitteln aus folgenden Herstellungsverfahren: Destillation, Umkehrosmose, Ionenaustauscher­verfahren, Fertigprodukte.

Prüfung der mikrobiologischen Qualität gemäß Europäischem Arzneibuch (Ph. Eur.): Aqua ad iniectabile (Ph. Eur.), Aqua purificata (Ph. Eur.), andere (auf Anfrage)

Termine 2021

2. Quartal, Mai bis Juni: Anmeldeschluss 01.05.2021

3. Quartal, August bis September: Anmeldeschluss 01.08.2021

4. Quartal, November bis Dezember: Anmeldeschluss 01.11.2021

Kosten: 37,50 Euro zzgl. MwSt. je eingesandter Probe, Versandoption durch Freeway Kurierservice: ab 11,80 Euro zzgl. MwSt.

Anmeldung und Info

Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker GmbH, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Fax (0 61 96) 9 37-8 15, www.zentrallabor.com

Bayern

Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer

Im Namen des Vorstandes gebe ich den Termin der nächsten Delegiertenversammlung bekannt: Mittwoch, den 9. Juni 2021, 10.00 Uhr

Tagungsort: Kardinal-Wendel-Haus, Mandlstraße 23, 80802 München

Vorläufige Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Jahresrechnung 2020

3. Bericht der Kassenprüfer

4. Entlastung des Vorstandes

5. Haushaltsplan 2021

6. a) Wahl der Delegierten zum Deutschen Apothekertag 2021

b) Anträge zum Deutschen Apothekertag 2021

7. Änderung von Satzungen

8. Anträge und Anfragen

Die Durchführung der Veranstaltung wäre nach der aktuellen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, vgl. § 4 Abs. 2, als Präsenzveranstaltung zulässig. Rein vorsorglich muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch ändern kann, sodass die Veranstaltung unter dem Vorbehalt steht, dass ein Abhalten der Delegierten­versammlung am Veranstaltungstag selbst zulässig bleibt. Abstimmungsberechtigt sind nur die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Thomas Benkert, Präsident

Sachsen

Begleitende Unterrichts­veranstaltungen

Die nächsten begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum gemäß § 4 Abs. 4 Approbationsordnung für Apotheker finden vom 30. August bis 10. September 2021 statt. Über die Ausrichtung des Unterrichts (Präsenzveranstaltung in Dresden oder Onlineformat) informieren wir Sie im Einladungsschreiben.

Die Anmeldung, unter Angabe Ihrer Mail- und Postadresse, ist per Briefpost an die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesapothekerkammer, Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden zu richten. Spätester Anmeldetermin ist der 23. Juli 2021. Bei erstmaliger Anmeldung ist das Bestehen des 2. Prüfungsabschnitts durch Vorlage des Zeugnisses in beglaubigter Fotokopie nachzuweisen. Anmeldungen zum zweiten Teil der Lehrveranstaltungen sind per E-Mail möglich (j.stoehr@slak.de). Nach Anmeldeschluss erhalten Sie eine persönliche Einladung.

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