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BPhD fordert konkrete Lösungen
Studierende äußern Ansichten zu Pharmazeutischen Dienstleistungen
Schon Anfang 2022 sollen Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können. Das Ziel, dass Krankenkassen pharmazeutisch-fachliche Leistungen vergüten, die die Patientensicherheit erhöhen, rückt in greifbare Nähe. Die Grundlage schuf der Gesetzgeber mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, das am 15. Dezember 2020 in Kraft trat. Derzeit verhandelt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband die Einzelheiten. Die Zeit drängt, denn bis zum 30. Juni 2021 müssen sich die Verhandlungspartner geeinigt haben.
Aber noch sind viele Fragen offen: Unter anderem ist noch nicht abschließend geklärt, wer festlegt, ob ein Patient einer solchen pharmazeutischen Dienstleistung bedarf, wonach diese initiiert und vergütet werden würde. Die Spitzenorganisation der Apotheker äußerte sich bislang wenig dazu, um welche Dienstleistungen es sich im Detail handeln soll. Immerhin: In einem am 2. Februar veröffentlichten Grundlagenpapier nennt die ABDA drei Themenfelder, die Apotheker im Rahmen der Dienstleistungen bearbeiten können: Sie sollen die Risiken der Polymedikation minimieren, die mangelnde Therapietreue verbessern und Prävention für Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus leisten.
Für viele Nachwuchs-Pharmazeuten sind pharmazeutische Dienstleistungen eine Herzensangelegenheit. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) sieht in den Dienstleistungen das Potenzial, die öffentliche Apotheke für Abiturienten attraktiver zu machen. Gleichzeitig könne man sich mit den vor Ort erbrachten Leistungen langfristig von Versandapotheken abheben. Am vergangenen Dienstag nahm der BPhD in einer Pressemittelung unter anderem Stellung zum Grundlagenpapier der ABDA. Für den BPhD bilden die genannten Thesen einen ersten Grundstein, jedoch sollten mehr pharmazeutische Dienstleistungen in die Apothekenpraxis eingehen als die drei bisher genannten. Es sei an der Zeit, zu den Grundsätzen konkrete Lösungen für die Apotheke zu erarbeiten.
Der BPhD nennt als Beispiele für weitere Dienstleistungen etwa Beratungen zur Raucherentwöhnung, verschiedene Patientenschulungen und die Therapiebegleitung chronisch Erkrankter. Auch könnte zu den Dienstleistungen gezählt werden, wenn Apotheken Beratungssprechstunden zu Themen wie Schwangerschaft oder Verhütung anbieten. Die Vorschläge stützen sich auf ein Positionspapier, das der Bundesverband der Pharmaziestudierenden bereits im November 2019 veröffentlichte. In diesem nennen die Autoren zahlreiche Beispiele für konkrete Dienstleistungen.
Die Angebote sollten einerseits nach Zeitaufwand und andererseits danach eingeteilt werden, ob dafür Zusatzqualifikationen nötig wären. Pharmazeutische Dienstleistungen wie Blutdruckmessungen und die Einweisung zur Anwendung von Inhalatoren könnten ohne Zusatzqualifikationen erbracht werden, anders als etwa Impfungen, die Apotheker nur nach einer Weiterbildung anbieten können. Außerdem fordern die Studierenden, auch PTA an den Diskussionen zu pharmazeutischen Dienstleistungen zu beteiligen, da auch sie viele Tätigkeiten durchführen und damit Apotheker entlasten könnten.
Ärzte und Apotheker sollten Dienstleistungen initiieren
Wenn über die konkreten Leistungen verhandelt wird, sollte in Zukunft neben dem DAV und dem GKV-Spitzenverband auch die Meinung von Patientenvertretungen zu Rate gezogen werden. Die Dienstleistungen sollten sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren.
Nach Ansicht des BPhD sollten sowohl Apotheker als auch Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen initiieren bzw. „verschreiben“ können. Medizinische und pharmazeutische Angebote könnten sich so ergänzen, zudem wachse in der breiten Bevölkerung die Akzeptanz und das Wissen, dass es die Angebote gibt. Indem bedarfsgerechte und zukunftsorientierte pharmazeutische Dienstleistungen in die Praxis gelangen, „folgt die Apotheke den Ansprüchen einer sich verändernden Gesellschaft und positioniert sich noch klarer als elementarer Teil des Gesundheitssystems“, so der BPhD. |
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