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Sachsen-Anhalt

AK: Wahlbekanntmachung

Erste Bekanntmachung zur Wahl der 8. Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt (Wahlperiode 2021 – 2026)

Der Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt gibt bekannt:

1. Wahlausschuss

Die Wahl wird auf der Grundlage der Wahlordnung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt vom 17. November 2010, zuletzt geändert am 10. Juni 2020, durchgeführt. Gemäß § 4 Wahlordnung wurde ein Wahlausschuss berufen und mit der Durchführung der Wahl beauftragt, der sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:

  • Wahlleiter Marcus Bondick, Apothekerkammer Sachsen-Anhalt; Stellvertreter Dr. Christian Locke, Cracauer Apotheke, Magdeburg
  • Beisitzer Dr. Ulrich Frauer, Apotheke im AMEOS-Klinikum, Halberstadt; Stellvertreter Maik Hühne, Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
  • Beisitzerin Bärbel Otto, Altstadt-Apotheke, Magdeburg; Stellvertreterin Dr. Christine Heinrich, Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
  • Beisitzerin Dr. Bärbel Pfeiffer, Löwen-Apotheke, Köthen; Stellvertreter Dr. Detlef Klauck, Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
  • Beisitzer Peter Wollmann, Bär-Apotheke, Bernburg; Stellvertreterin Michaela Gbur, Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

2. Wahlprüfungsausschuss

In den Wahlprüfungsausschuss wurden gemäß § 26 Wahlordnung berufen:

  • Vorsitzende: Kathleen Holst, Ärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Mitglied: Dr. Ralf Harnisch, Universitätsapotheke Halle (Saale)
  • Mitglied: Marianne Reich, Stendal
  • Mitglied: Dr. Michael Bachmann, Aschersleben
  • Mitglied: Petra Graf, Danneil-Apotheke, Kalbe/Milde

3. Wahlbüro

Die Mitglieder des Wahlausschusses sind über das Wahlbüro erreichbar.

Wahlbüro ist die Geschäftsstelle der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg. Die Sitzungen des Wahl­ausschusses finden im Wahlbüro statt.

4. Wahlzeit

Gemäß § 3 Wahlordnung wird als Wahlzeit festgelegt:

  • Beginn der Wahlzeit: Mittwoch, 15. September 2021 (Absendung der Wahlunterlagen)
  • Ende der Wahlzeit: Montag, 4. Oktober 2021, 16.00 Uhr (Eingang der Wahlunterlagen in der Geschäftsstelle)

5. Auslage des Wählerverzeichnisses

Das Wählerverzeichnis wird vom Montag, 12. April 2021 bis einschließlich Freitag, 23. April 2021 (Mitgliederstand per 31. März 2021) in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt und in folgenden Apotheken der drei Wahlkreise zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt:

Wahlkreis Nord:

  • Magdeburg: Geschäftsstelle der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
  • Stendal: Apotheke am Stadtsee, Stadtseeallee 29, 39576 Stendal

Wahlkreis Mitte:

  • Dessau-Roßlau: Hubertus-Apotheke, Heidestr. 97, 06842 Dessau-Roßlau
  • Wernigerode Hirsch-Apotheke, Burgstr. 22, 38855 Wernigerode

Wahlkreis Süd:

  • Halle Steintor-Apotheke, Am Steintor 7, 06112 Halle
  • Weißenfels Schloß-Apotheke, Große Kalandstraße 2, 06667 Weißenfels

Kammerangehörige, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können dies durch Einspruch geltend machen (§ 8 Abs. 1 Wahlordnung). Der Einspruch ist bis zum Ablauf einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Wahlleiter schriftlich einzulegen und unter Beibringung der Beweismittel zu begründen. Zur Vereinfachung des Einspruchsverfahrens sind an den Orten der Auslegung des Wählerverzeichnisses Einspruchsformulare verfügbar.

6. Nächste Sitzung des Wahlausschusses

Die nächste Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, 4. Mai 2021, um 15.00 Uhr im Wahlbüro statt. Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.

Magdeburg, 25. März 2021

gez. Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident

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