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- DAZ 14/2021
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DAZ aktuell
6,58 Euro je Vial für die Apotheke
Belieferung mit COVID-19-Impfstoff
Vergangene Woche ist die rundum erneuerte Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft getreten. Darin wird unter anderem die Vergütung der Apotheken, Ärzte und Großhändler für die COVID-19-Impfung geregelt. Gemäß der Verordnung erhalten die Apotheken für die Belieferung der Arztpraxen mit den COVID-19-Impfstoffen 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial. Die Forderung der ABDA, die Apotheken dosisbezogen zu bezahlen, fand offenbar kein Gehör. Dafür ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der Apothekerschaft in einem anderen Punkt entgegengekommen: Statt wie bisher vorgesehen quartalsweise, bekommen die Apotheken ihr Geld nun doch monatlich. Die Vergütungshöhe ist allerdings nicht in Stein gemeißelt: Bis zum 17. Mai 2021 muss die ABDA dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Aufstellung vorlegen, aus der der tatsächliche Aufwand in den Apotheken hervorgeht. Auf Basis dieser Aufstellung behält sich das Ministerium vor, das Honorar für die Apotheken anzupassen. Einen ähnlichen Mechanismus hat das BMG auch für die Vergütung des Großhandels eingebaut. Dieser soll bis zum 15. Juni eine entsprechende Aufstellung einreichen. |
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