Gesundheitspolitik

Corona-Gesetz der Ampel im Bundestag

ABDA begrüßt geplante Änderungen bei Impfpassfälschungen

ks | Die Corona-Lage ist ernst – dennoch wollen die voraussichtlich künftigen Koalitionäre SPD, Grüne und FDP die epidemische Lage von nationaler Tragweite zum 25. November auslaufen lassen. Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) warf den Parteien am vergangenen Donnerstag im Bundestag „Realitätsverweigerung“ vor. Diese Woche besteht noch Gelegenheit, Nachjustierungen am Gesetzentwurf vorzunehmen.

Am heutigen Montag wird im sogenannten Hauptausschuss – einem vom Parlament eingerichteten Gremium, das Vorlagen berät, solange die Fachausschüsse sich noch nicht konstituiert haben – die öffentliche Anhörung zur Corona-Gesetzesvorlage der mög­lichen Ampelkoalition stattfinden. SPD, Grüne und FDP machten bereits deutlich, dass an einigen Stellen sicher noch nachjustiert werde. Auch die 2./3. Lesung ist bereits diese Woche im Bundestag vor­gesehen.

An die Stelle der zahlreichen und teilweise sehr einschneidenden Befugnisse und (Verordnungs-)Ermächtigungen, die das Infek­tionsschutzgesetz derzeit an eine festgestellte epidemische Lage knüpft, sollen andere Regelungen treten. Es soll also keinesfalls Schluss sein mit Schutzmaßnahmen der Länder. Aber sie bekommen eine neue gesetzliche Grundlage bis zum 19. März 2022.

Während SPD, Grüne und FDP für eine breite Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg warben, zeigte sich die Union bereits ganz in ihrer Rolle als Opposition. Brinkhaus sprach von einem „falschen Signal“ an die Bevölkerung. Die Koalitionäre in spe gehen allerdings davon aus, dass sich die Menschen durchaus bewusst sind, dass die Pandemie sich nicht durch ein Gesetz beenden lässt. Der voraussichtlich künftige Kanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte zudem für diese Woche ein neues Spitzentreffen der Bundesregierung mit den Länderchefs an, um die nun nötigen Umsetzungsschritte zu besprechen. Scholz rief zudem eindringlich zu weiteren (Booster-)Impfungen auf – und zum Schutz der vulnerablen Gruppen. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt will sich auch einer Diskussion über eine Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen, wie sie der Ethikrat und die Leopoldina empfehlen, nicht verschließen. Sie betonte, es sei ein krasser Fehler der alten Regierung gewesen, die kostenlosen Bürgertests abzuschaffen.

Impfpassfälscher im Visier

Der Gesetzentwurf der drei Frak­tionen sieht überdies Änderungen im Strafgesetzbuch vor: Strafbarkeitslücken rund um gefälschte Impfpässe sollen geschlossen werden – allerdings ohne Strafverschärfungen und höhere Strafrahmen, wie es die Union plant. SPD, Grüne und FDP wollen aber auch, dass die Tatbestände zu (unrich­tigen) Gesundheitszeugnissen künftig nicht mehr nur an eine Täuschung von Behörden und Versicherungsgesellschaften anknüpfen. Zudem soll die Eintragung unrichtiger Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden. Eine Versuchsstrafbarkeit ist nicht vorgesehen.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärte dazu:. „Das ist das richtige Signal an alle ehr­lichen Menschen in unserer Gesellschaft, gerade jetzt, wo wir wieder mit steigenden Infektionszahlen zu kämpfen haben.“ Sie glaubt, dass die Neuregelung die Arbeit der Apotheken leichter macht, die schon viele Fälschungen aufgespürt haben. „Die Abschreckungswirkung nimmt sicherlich zu, wenn eine strafrechtliche Verfolgung droht, sobald man einen gefälschten Impfpass in Social-Media-Foren oder im Darknet kauft und benutzt.“ |

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