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- AZ 36/2021
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Gesundheitspolitik
Eltern-Streit um Impfung
15-Jähriger will Impfung – Mutter hat das Nachsehen
Die Frankfurter Richter haben entschieden: Ein fast 16-Jähriger mit Vorerkrankung (hier: Adipositas) braucht trotz grundsätzlicher Einwilligungsfähigkeit einen sogenannten Co-Konsens mit den sorgeberechtigten Eltern, wenn er sich mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 impfen lassen will. Denn es handelt sich hier um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Können sich die Eltern allerdings trotz vorhandener STIKO-Empfehlung und bestehendem Impfwillen des Kindes nicht einigen, ist die Entscheidung, ob die Impfung durchzuführen ist, auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.
Das Oberlandesgericht (Beschluss vom 17.08.2021, Az. 6 UF 120/21) wies damit die Beschwerde einer Mutter zurück, die die Impfung als „Gentherapie“ ablehnte. Zuvor hatte das Amtsgericht auf Antrag des Vaters diesem im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig die alleinige Befugnis zur Entscheidung über die Impfung seines Sohnes übertragen. |
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