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Gesundheitspolitik
KBV will rückwirkende Honorarkürzung
Ab 8. Juli soll die Vergütung für das Ausstellen der Impfzertifikate deutlich gesenkt werden – das sieht der Referentenentwurf vor, den das Bundesgesundheitsministerium kürzlich vorgelegt hat. Danach gibt es statt bislang 18 Euro (bzw. 18 plus 6 Euro bei Ausstellung der Zertifikate von Erst- und Zweitimpfung in einem Rutsch) nur noch 6 Euro je Erstellung.
Diese Kürzung ist bitter für die Apotheker. Umso unerfreulicher ist, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf sich dafür ausspricht, dass die Kürzung schon früher als vorgesehen in Kraft tritt. „Aus Sicht der KBV ist es erforderlich, die Anpassungen der Vergütungshöhe für die Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats auf 6 Euro zum Monatswechsel vorzunehmen. Die Anpassung sollte daher rückwirkend zum 1. Juli erfolgen“, heißt es in der Stellungnahme. Anderenfalls entstünden erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Abrechnungsverfahrens. Zudem werde damit verhindert, „dass es zu irrtümlichen oder missbräuchlichen Abrechnungen kommt, in denen noch der bisherige Wert von 18 Euro angegeben wird“. Da die meisten Praxen keine Impfzertifikate ausstellen, wären die Ärzte davon so gut wie nicht betroffen.
Ganz anders daher die ABDA in ihrer Stellungnahme. Sie fordert, dass auf die kurzfristige Vergütungsänderung verzichtet werden solle: „Der zeitliche Aufwand zur Erstellung der digitalen Zertifikate, einschließlich der erforderlichen Erklärung zur Nutzung der generierten und ausgedruckten Impfzertifikate, wird auch in der nächsten Zeit gleich bleiben oder sogar noch steigen.“ Dies sei vor allem deshalb zu erwarten, weil in den Apotheken künftig hauptsächlich die wenig technikaffinen Personen eine nachträgliche Ausstellung anfordern würden. Zudem müssten in die Höhe der Vergütung eines einzelnen Zertifikats auch die Kosten der Investition einer notwendigen Schnittstelle eingepreist werden. |
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