Gesundheitspolitik

FFP2-Masken für Hartz-4-Empfänger

Muss das Jobcenter zahlen?

ks | Im Februar entschied die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe, dass einem Arbeitssuchenden vom Jobcenter 20 FFP2-Masken pro Woche zur Verfügung zu stellen sind – wahlweise monatlich 129 Euro zusätzlich. Mittlerweile haben sich auch andere Gerichte und andere Kammern des Karlsruher Gerichts mit FFP2-Masken für Hartz-4-Empfänger befasst – und anders entschieden.

So stellte Ende Februar ein Ehepaar aus Delmenhorst beim Jobcenter einen Antrag auf wöchentlich 20 FFP2-Masken pro Person. Sie argumentierten, dass wegen der Pandemie eine Maskenpflicht bestehe und die Kosten für diese nicht vom Regelbedarf gedeckt seien. Überzeugen konnten sie damit weder das Jobcenter noch das Sozialgericht Oldenburg, das den Eilantrag am 8. März ablehnte (Az. S 37 AS 48/21 ER, nicht rechtskräftig). Die Kammer räumte zwar ein, dass die Ausstattung mit Masken nicht vom Regelbedarfssatz erfasst sei. Es bestehe aber auch kein unabweisbar besonderer Bedarf im Sinne des § 21 SGB II zur Versorgung mit FFP2- Masken. Die Eheleute seien nach der Corona-Verordnung nicht verpflichtet, FFP2-Masken zu tragen – auch einfache medizinische Masken reichten. Das Gericht berücksichtigte auch, dass die Ehe­leute durch die Pandemie anderweitig gespart hätten: Etwa bei den Ausgaben für Verkehr oder Kultur und Unterhaltung, die im Regelsatz erfasst seien. Es rechnete mit monatlich maximal zehn FFP2-Masken pro Person, die nicht mehr als zehn Euro kosten würden. |

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