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DAZ aktuell
Kein Haftungsproblem bei der Grippeimpfung
Gesundheitsökonom May: Impfungen in der Apotheke haben erheblichen Nutzen
Bereits in der DAZ 2019, Nr. 3 hatte der Gesundheitsökonom May zusammen mit seinen Kolleginnen Cosima Bauer und Anissa Schneider-Ziebe dargelegt, wie er sich Grippeimpfungen in der Apotheke vorstellt. Beim Apotheken-Kooperationsgipfel vergangene Woche in München erläuterte er seine Ideen nochmals. Gleich zu Beginn beantwortete er dabei die Frage nach der Haftung: Zwar habe man im Vorfeld gedacht, diese sei schwer zu beantworten, so May – doch die Situation sei nicht anders als bei pharmazeutischen Tätigkeiten wie der Arzneimittelabgabe – auch hier sind die Apotheker versichert. Wichtig sei allerdings eine ausreichend hohe Deckungssumme. Weitere Felder, die laut May zu regeln sind, seien der Befähigungsnachweis und die Impfberechtigung, die apothekenbetrieblichen Anforderungen, die Zielgruppe und die Honorierung. Um den Apothekern das Impfen beizubringen, schwebt May eine zweiteilige Schulung vor: Im 1. Modul soll die Theorie gelehrt werden im Rahmen von zwei 90-minütigen E-Learnings. Im Anschluss soll es eine Online-Prüfung geben. Deren Bestehen berechtigt dann zur Teilnahme an Modul 2, das als Präsenzveranstaltung stattfindet. Dort sollen dann in acht Stunden die praktischen Inhalte vermittelt und abschließend geprüft werden. Die räumlichen Anforderungen der Apotheken sieht May durch die geltenden Regelungen bereits erfüllt. Was die Honorierung betrifft, müsse diese heilberuflich adäquat sein. Er schlägt ein Honorar von etwa 15 Euro plus Mehrwertsteuer vor. May sieht in der Grippeimpfung in der Apotheke einen erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen. Zwar würden die Impfkosten selbst steigen, die Gesamtkosten aber sinken. So könnte eine Steigerung der Impfrate um 12 Prozent 900.000 Krankheitsfälle verhindern sowie 4700 Krankenhausaufenthalte, 41 Todesfälle und 2,9 Millionen AU-Tage. |
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