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Eindämmen der „Infodemie“
Welchen Beitrag Apotheken im Fall von Epidemien leisten können und sollten
Die FIP stellt vollkommen zu Recht dar, dass die Apotheke als erstes „Informationscenter“ der Bevölkerung dient. Medienexperten prägten bereits den Begriff der „Infodemie“, die ein noch sehr beschränktes Erkrankungsgeschehen massiv in den Fokus der Öffentlichkeit schiebt. Das Informationsbedürfnis der Bevölkerung bedingt eine entsprechende Vorbereitung der Apotheken. Es gilt, verlässliche Informationskanäle zu identifizieren und die Informationen gegebenenfalls für den Endverbraucher aufzubereiten. Die Aufbereitung von Informationen und die Bereitstellung von Informationen sollte möglichst zentral und bundeseinheitlich erfolgen. Zudem sollten die bereitgestellten Informationsmaterialien möglichst einfach zu verbreiten sein. Hierzu bieten sich Informationsblätter im Format DIN-A4 an, die von jeder Apotheke über herkömmliche Drucker problemlos und schnell vervielfältigt werden können. Exemplarisch zu nennen ist hier das FIP-Poster des Entscheidungsbaumes im Falle des Coronavirus. Neben der reinen Informationsweitergabe müssen geeignete Medikamente, Desinfektionsmittel und ähnliches vorrätig gehalten werden und gleichzeitig die Apotheken den Schutz der eigenen Mitarbeiter sicherstellen. All dies zeigt, dass neben einer sehr detaillierten Vorbereitung auf ein spezifisches Ereignis stets auch ereignisunabhängig die allgemeine Grundertüchtigung der Apotheke auf eine außergewöhnliche Lage erfolgen sollte.
Warum sind all diese Aufwände notwendig? Den Apotheken obliegt, gemäß dem Apothekengesetz, die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Neben der bundeseinheitlichen Verpflichtung des Apothekengesetzes gibt es auf Ebene der Bundesländer darüber hinaus eine Vielzahl an Regelungen der Mitwirkung von Apotheken im Rahmen des Katastrophenschutzes. Es zeigt sich zwar auf verschiedenen Ebenen deutlich, dass die Apotheken eine herausgehobene Position bei epidemischen Ereignissen haben – indes fehlt es leider in vielen Bereichen an den nötigen Grundlagen für die Einbindung der Apotheken in den Gesamtkomplex des Gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes.
Die Arbeitsgemeinschaft KatPharm der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) fordert anlässlich des aktuellen Epidemiegeschehens die Schaffung einer bundeseinheitlichen Qualifizierung von Apothekerinnen und Apothekern im Bereich der Notfall- und Katastrophenpharmazie und eine verpflichtenden Aufnahme von Vorbereitungsmaßnahmen in die jeweiligen QM-Systeme der Apotheken. Da Apotheken gesetzlicher Bestandteil des Katastrophen- respektive Gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes sind, ist mit deren Trägern nicht zuletzt auch über Vergütungen dieser Leistungen zu sprechen. Hier sind die Standesorganisationen auf Länderebene deutlich gefordert, nachhaltige Regelungen für die so wichtige Leistung der Apotheken zu schaffen.
Zu einer ersten Informationsgewinnung aus pharmazeutischer Sicht zum aktuellen Ausbruch des Coronavirus seien die instruktiven Unterlagen der FIP empfohlen, welche derzeit noch nicht in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Schließlich sind wir als Apothekerinnen und Apotheker aufgerufen, die „Infodemie“ durch eine sachorientierte Informationsweitergabe an die Bevölkerung einzudämmen. |
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