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Keine Inspektionen bei Grenzapotheken
Niederländische Arzneimittelaufsicht erklärt ihre Arbeitsweise der Apothekenüberwachung
Im niederländischen Recht gelten für EU-Versender einige Ausnahmen von den sonst strikten Überwachungsregeln. Denn diese „Grenzapotheken“ könnten die niederländischen Standards nicht erfüllen, da sie nach den Gesetzen und Vorschriften des anderen EU-Staates handeln müssten, erklärt die niederländische Behörde auf ihrer Website. Solche Ausnahmen von der Überwachung könnten aber nur erteilt werden, wenn „die Apotheke den Gesetzen und Vorschriften des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem der Patient lebt“. Und dazu sei ein Dokument der Überwachungsbehörde des jeweiligen Landes nötig. Allerdings: Recherchen von DAZ.online haben ergeben, dass bislang keine deutsche Arzneimittelbehörde je einem EU-Versender ein solches Dokument ausgestellt hätte.
Grund genug, bei der niederländischen Aufsicht nachzufragen. In ihrer Antwort erklärt diese, keine Angaben über die Überwachungsaktivitäten einzelner Apotheken zu machen. Doch sie erläutert ihre „Arbeitsmethoden“. U. a. erklärt die Behörde: „Weil wir nicht ausreichend Kapazitäten dafür haben, alle Gesundheitsdienstleister regelmäßig zu inspizieren, verwendet das Inspektorat ein System der Risikoabschätzung bei seinen Überwachungsaktivitäten.“ Es gehe darum, in einem Korb voller gesunder Äpfel die schlechten herauszusuchen. Man gehe davon aus, dass die Gesundheitsdienstleister „intrinsisch motiviert“ seien, ihre Patienten hochwertig zu versorgen. Das System funktioniere mit Datenanalysen. Sobald es Auffälligkeiten gebe, würden Vor-Ort-Inspektionen durchgeführt. „Im Rahmen dieser Risikoabschätzung hat es in den vergangenen Jahren keinen Grund für eine Vor-Ort-Inspektion bei den von Ihnen genannten Apotheken gegeben, andere wurden allerdings inspiziert.“ Das ganze Statement finden Sie auf DAZ.online (Webcode L3UM8). |
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