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DAZ aktuell
Bewährungsstrafe und Geldbuße
Urteil im Strafprozess wegen unerlaubter Arzneimittelherstellung
Im Sommer 2019 geriet die St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach ins Visier der Behörden. Der Grund: der Verkauf selbst hergestellter Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“-Kapseln als Nahrungsergänzungsmittel. Im Oktober 2019 ordnete das für Jettingen-Scheppach zuständige Landratsamt Günzburg die sofortige Schließung der Apotheke an. Es folgten der Entzug der Betriebserlaubnis und die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Angeklagt wurden neben dem Apothekeninhaber auch dessen Ehefrau und sein Schwager, die ebenfalls Pharmazeuten sind.
Am 9. Dezember berichtete der Bayerische Rundfunk morgens anlässlich des bevorstehenden Strafprozesses, dass den Angeklagten der Missbrauch von Titeln und unerlaubtes Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln zur Last gelegt werde. Schon am Mittwochmittag berichtete dann die „Augsburger Allgemeine“, dass der Prozess nach einem „Deal“ geendet sei. Der Grund: Die Verhandlung habe mit einem sogenannten Rechtsgespräch begonnen, „in dem Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausloteten, unter welchen Umständen die Angeklagten ein Geständnis ablegen würden“. Der dann geschlossene „Deal“ habe eine aufwendige Beweisaufnahme überflüssig gemacht, denn der Apotheker und sein Schwager hätten gestanden, dass sie ohne Genehmigung Arzneimittel hergestellt und verkauft haben. Gegen die Ehefrau wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings räumten sie und ihr Mann ein, zu Unrecht einen Doktortitel geführt zu haben. Das Urteil: Eine Bewährungsstrafe für den Apotheker von einem Jahr, sein Schwager erhielt neun Monate. Die Ehefrau muss eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen. |
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