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Aus den Ländern
Siemsen fordert mehr Selbstbewusstsein und mehr Honorar
Kammerversammlung in Hamburg als Präsenzveranstaltung unter strengen Corona-Auflagen
Die Videobotschaft war für alle Kammermitglieder abrufbar. Die Kammerversammlung, die in Hamburg allen Kammermitgliedern offen steht, fand als Präsenzveranstaltung unter strengen Corona-Auflagen mit gekürzter Tagesordnung statt. Siemsen berichtete, das Kammerpräsidium habe erfolglos versucht, eine Online-Veranstaltung durchzuführen und dafür sogar eine Änderung des Hamburger Kammergesetzes ins Spiel gebracht. Doch die Kammer müsse sich dem Gesetz beugen. In seiner Videobotschaft betonte Siemsen das große und andauernde Engagement der Apotheken in der Pandemie. Diese würden einen „absolut tollen Job“ leisten. „Die Apotheken in Hamburg sind da, wenn sie gebraucht werden“, folgerte Siemsen und ergänzte, es wäre schön, wenn es neben Applaus „auch eine entsprechend erhöhte Honorierung geben würde“.
Siemsen will hungrige und basisnahe Führung
Mit Blick auf die Wahlen bei der ABDA forderte Siemsen, die ABDA müsse wieder dichter an die Basis heranrücken. Dazu gehöre auch „ein Ende der Zurückhaltung“. „Mit Honoraren wie vor zwanzig Jahren werden die Apotheken nicht die heutigen und schon gar nicht die zukünftigen Aufgaben erfüllen können“, erklärte Siemsen. Wahre Wertschätzung finde sich im Portemonnaie. Zur absehbaren Neuwahl der ABDA-Präsidentin erklärte Siemsen, Gabriele Overwiening traue sich zu, den „Karren wieder auf den Weg zu bringen“. Die Wahlen würden eine Zäsur bedeuten. Die politische Ausrichtung werde hoffentlich geschärft und ein neues Selbstbewusstsein gegenüber Politik und Marktpartnern werde Einzug halten. „Der satten Zufriedenheit muss eine hungrige und basisnahe Führung folgen“, forderte Siemsen. Die Apotheker müssten für Gleichpreisigkeit auch bei Selbstzahlern und Privatversicherten kämpfen. Die erreichten, von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt „gefeierten Neuregelungen“ würden bei Siemsen keine überschwängliche Freude auslösen. „Zu viele Unzulänglichkeiten, Ungenauigkeiten und Gefahren sind damit verbunden. Viele Baustellen werden uns auf die Füße fallen“, erwartet Siemsen.
Sichere Struktur und wachsendes Honorar
Nach dem lange verfolgten Dogma „Struktur vor Geld“ habe Schmidt die Losung „Geld vor Struktur“ postuliert, aber bisher „ohne herausragenden Erfolg“ – im Gegenteil. „Trotz fast zwanzig Jahren der Nullrunden ist die Sicherheit der Struktur für die deutsche Apothekerschaft bröckelig wie noch nie“, erklärte Siemsen und verwies auf die allgemeine Kostenentwicklung, den Fachkräftemangel und die Gehälter von PTA im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Allein für den Inflationsausgleich seit 2003 müssten die Apotheker mindestens 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich erhalten. Die vielen zusätzlichen Aufgaben und Verpflichtungen seien dabei noch gar nicht eingepreist. „Das Honorar muss wachsen, auch ohne zusätzliche Arbeit“, folgerte Siemsen. Der Grundsatz müsse daher lauten: „Sichere Struktur und wachsendes Honorar“.
Hamburger ABDA-Beitrag neu aufgeteilt
Bei der Kammerversammlung wurden der Jahresabschluss für 2019 sowie der Haushalt und die Beiträge für 2021 beschlossen. Trotz des Umzugs der Kammergeschäftsstelle in neue Mieträume im Dezember 2020, der jährlichen Steigerung des ABDA-Beitrags und der anlaufenden Pensionszahlungen für den ehemaligen Geschäftsführer habe die Planung einen ausgeglichenen Haushalt für 2021 vorgesehen, erklärte Siemsen. Die Planung sei ohne Beitragserhöhungen realisierbar gewesen, wie bei den vorigen Kammerversammlungen versprochen, bekräftigte Siemsen. Doch etwa einen Monat nach der Juni-Kammerversammlung habe der Hamburger Apothekerverein die Aufteilungsvereinbarung über die ABDA-Beiträge gekündigt. Es sei üblich, dass Kammer und Verband die Beiträge in jedem Kammerbezirk bilateral aufteilen, meist etwa im Verhältnis zwei Drittel zu ein Drittel. Siemsen erklärte, zu Beginn seiner Präsidentschaft habe in Hamburg die Aufteilung im Verhältnis 60 zu 40 gegolten, die dann über mehrere Stufen auf 70 zu 30 geändert worden sei und lange so halten sollte. Doch mit der jüngsten Kündigung habe der Verein die Aufteilung 75 zu 25 vorgeschlagen. Dem habe sich die Kammer nicht entgegengesetzt, weil eine satzungsgemäße Aufteilung die Kammer noch stärker belasten und den Verein weitere Stimmrechte kosten würde, erklärte Siemsen. Doch dies belaste den Kammerhaushalt mit zusätzlichen 30.000 Euro und erfordere daher eine Beitragserhöhung. Da die zusätzlichen Kosten durch die neue Beitragsaufteilung auf Wunsch des Vereins zustande kämen und dieser ausschließlich die Selbstständigen vertrete, habe der Kammervorstand einstimmig beschlossen, die dafür benötigten Mittel ausschließlich über den Betriebsstättenbeitrag zu finanzieren. Die Beiträge der Angestellten sollen nicht angetastet werden, versicherte Siemsen. Als Mitglied des Vereins gehe er davon aus, dass dies eine Art „Nullsummenspiel“ sei. Denn gemäß der im vorigen Jahr beschlossenen Beitragsordnung des Vereins würde der Vereinsbeitrag jeweils gemäß dem ABDA-Beitrag des Vereins angepasst, erläuterte Siemsen. Die Kammerversammlung beschloss die vorgeschlagene Erhöhung des Betriebsstättenbeitrags um 2,2 Prozent für alle Umsatzgrößenklassen. |
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