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Heiligabend und Silvester

Foto: Miceking – stock.adobe.com

An gesetzlichen Feiertagen haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freizeit. Der 24. und 31. Dezember gehören als „Vorfest­tage“ nicht dazu. Wer frei haben möchte, braucht daher eine Genehmigung der Apothekenleitung – und muss entweder einen ganzen Urlaubstag oder Überstunden dafür verwenden. Lesen Sie den gesamten Beitrag unter www.adexa-online.de

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