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Pandemie Spezial
Nicht bei jedem Schnupfen zum Abstrich
RKI passt SARS-CoV-2-Testempfehlungen an
Dem Entschluss des RKI ging die Überlegung voraus, dass das Diagnostikinstrumentarium sinnvoll und effizient eingesetzt werden muss und es nicht möglich sein wird, alle COVID-19-Infektionen durch eine Testung zu bestätigen. Hinzu kommt, dass in den kommenden Monaten mit einem vermehrten Auftreten von Erkältungskrankheiten zu rechnen ist. Für einen Test aller Personen mit respiratorischen Symptomen (etwa mit Schnupfen und Halsschmerzen) würden die Kapazitäten nicht ausreichen. So müssten bei Testung aller akuter respiratorischer Erkrankungen im Winterhalbjahr wöchentlich drei bis fünf Millionen Tests durchgeführt werden. Dennoch muss es trotz begrenzter Testkapazitäten möglich sein, die SARS-CoV-2-bedingte Mortalität zu senken, Krankheitsausbrüche zu erkennen und zu verhindern sowie gefährdete Patienten möglichst frühzeitig zu therapieren. Um diese Ziele zu erreichen, sollten mehrere Kriterien berücksichtigt werden:
- Die Vulnerabilität des Betroffenen: Gehören der Patient oder sein nahes Umfeld einer vulnerablen Gruppe an oder hatten sie Kontakt mit vulnerablen Gruppen?
- Die Wahrscheinlichkeit einer Exposition: Bestehen ein erhöhtes Expositionsrisiko oder die Gefahr einer Weiterverbreitung aufgrund einer Teilnahme an einer Großveranstaltung? Bestehen viele Kontakte? Handelt es sich um Pflege- oder Betreuungspersonal?
- Die klinische Symptomatik: Klagt der Patient über schwere oder sich verschlechternde respiratorische Krankheitszeichen oder liegen Geruchs- und Geschmacksstörungen vor?
Wann soll getestet werden?
Aufgrund dieser Überlegungen sollte ein Test durchgeführt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien vorliegt:
- Schwere respiratorische Symptome (hervorgerufen durch akute Bronchitis oder Pneumonie, Atemnot oder Fieber)
- Akute Hypo- oder Anosmie bzw. Hypo- oder Ageusie (Störung des Geruchs- und Geschmackssinns)
- Ungeklärte Erkrankungssymptome und Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall.
Aber auch bei akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere soll getestet werden, bei
- Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder
- einer Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus oder
- erhöhter Expositionswahrscheinlichkeit, wie etwa im Rahmen eines Ausbruchs, bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen in geschlossenen und unzureichend durchlüfteten Räumen und unzureichender Anwendung der AHA+L-Regeln oder
- Kontakt im Haushalt oder
- zu einem Cluster von Personen mit akuter respiratorischer Erkrankung ungeklärter Ursache UND bei einer erhöhten COVID-19-7-Tages-Inzidenz (> 35/100.000 Einwohner) im Landkreis oder
- während des Zeitraums der Symptomatik bestand die Möglichkeit (Expositionssetting) einer Weiterverbreitung an viele weitere Personen oder
- weiterhin enger Kontakt zu vielen Menschen oder zu vulnerablen Gruppen/Risikopatienten (in Familie, Haushalt, Tätigkeit)
Zudem soll bei klinischer Verschlechterung einer bestehenden Symptomatik getestet werden.
Leichte Erkrankung zu Hause auskurieren
Obige Testkriterien treffen nur für einen geringen Teil der Bevölkerung zu. Für Patienten mit leichter Erkrankung empfiehlt das RKI keine Testung. Diesen Patienten rät das RKI, sich dennoch so zu verhalten, dass Übertragungen verhindert werden. Sie sollten möglichst fünf Tage zu Hause bleiben, ihre Kontakte reduzieren und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor sie die häusliche Isolation verlassen. Diese Empfehlung gilt vor allem ab einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis von 35/100.000 Einwohnern. Bei sekundärer klinischer Verschlechterung wird eine sofortige Testung auf SARS-CoV-2 empfohlen.
Eine auf der Homepage des RKIs abrufbare Infografik und ein Flussschema veranschaulichen die vorgeschlagenen Maßnahmen. |
Literatur
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkiterien_Herbst_Winter.html (Aufruf am 07.November 2020).
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_Tab.html (Aufruf am 7. November 2020).
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