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DAZ aktuell
Folgeverordnung erst mit E-Rezept
GKVen zum VOASG
Seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 dürfen Apotheker über Wiederholungsrezepte Arzneimittel erneut an Patienten abgeben. Warum die praktische Umsetzung bisher nicht gelingen konnte, erläutern die Krankenkassen in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des VOASG. Zunächst müsse klargestellt werden, dass das mehrfache Einlösen des Verordnungsblattes nicht unmittelbar nacheinander stattfindet. Sonst würde im Falle einer falschen Lagerung die Arzneimittelsicherheit gefährdet werden oder bei einer Umstellung der Medikation große Mengen an Verwürfen anfallen. Aus Sicht der Kassen sollten die Ärzte bei der Verordnung die Zeiträume festlegen, in denen Apotheker zu Folgeabgaben berechtigt sind. Für die logistische Umsetzung dieser Voraussetzung bildet ihrer Meinung nach das E-Rezept die eleganteste Lösung. So „könnten zeitgleich vier Verordnungen mit unterschiedlichen Einlösezeiträumen erstellt werden.“ Einerseits würde auf die Art die freie Apothekenwahl sichergestellt werden, andererseits wäre es von Vorteil, die Rezepte sofort abrechnen zu können. |
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